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Finanzamt beteiligt sich an Handwerkerkosten

Handwerkerkosten lassen sich steuerlich geltend machen - wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Handwerkerkosten lassen sich steuerlich geltend machen - wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer Handwerker beauftragt, kann damit seine Steuerlast senken. Einen Teil der Ausgaben erkennt das Finanzamt an. Vorausetzung ist, dass die Rechnung nicht bar bezahlt wird.

Berlin (dpa/tmn) - Handwerker kosten Geld. Die gute Nachricht: Das Finanzamt kann an einem Teil der Kosten beteiligt werden. Die Voraussetzung: Die Arbeiten wurden im Privathaushalt durchgeführt.

Steuerpflichtige können die Ausgaben in diesen Fällen bis zu einer Höchstgrenze von 6000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Damit lässt sich der Einkommensteuerbetrag um bis zu 1200 Euro reduzieren.

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Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Anerkannt werden die Aufwendungen, wenn der Leistungserbringer gegenüber dem Leistungsempfänger mit einer ordnungsgemäßen Rechnung abrechnet - und wenn der Empfänger den Betrag durch Überweisung auf das Konto des Leistenden bezahlt. Barzahlungen gegen Quittung reichen nicht aus.

Wichtig zu beachten: Das Finanzamt berücksichtigt nur Lohn- und Arbeitskosten. Daher ist darauf zu achten, dass diese auch aus der Rechnung hervorgehen. Von den nachgewiesenen Kosten können 20 Prozent direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden.

Übersteigen die absetzbaren Handwerkerkosten 6000 Euro im Jahr, ist es sinnvoll, die Arbeiten am Haus oder der Wohnung auf mehrere Jahre zu verteilen. So können Steuerzahler die Handwerkerleistungen effizient absetzen.