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Finanzämter werden bei Firmenwagen strenger

Mit der passenden Strategie können Sie die Steuer auf privat gefahrene Dienst- und Firmenwagen senken. Eine attraktive Spezialregel steht allerdings auf der Kippe.

Alle aktuellen WiWo-Artikel lesen Sie hier.

Es ist ein beliebtes Steuersparmodell unter Selbstständigen mit vereinfachter Buchhaltung („Einnahmen-Überschuss-Rechnung“): Bei Leasing-Firmenwagen, die die Selbstständigen auch privat nutzen, drücken sie dank einer hohen Sonderzahlung zu Beginn die monatliche Leasingrate. So konnte bislang auch die für die Privatnutzung des Firmenwagens zu zahlende Steuer deutlich sinken.

Zur Erinnerung: Der Vorteil aus der Privatnutzung von Dienst- und Firmenwagen ist steuerpflichtig. Sobald Firmenwagen mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, wird die Steuer entweder nach Ein-Prozent- oder nach Fahrtenbuch-Methode berechnet.

Mit einem Fahrtenbuch muss jede Fahrt notiert werden und die auf Privatfahrten entfallenden Kosten sind zu versteuern. Bei der Ein-Prozent-Methode wird monatlich pauschal ein Prozent des Bruttolistenneupreises steuerpflichtig.

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Streit um die Kostendeckelung

Eine Spezialregel – Kostendeckelung genannt – beschränkt die pauschale Steuerlast aber. Liegen die tatsächlich anfallenden Gesamtkosten für den Firmenwagen unter dem pauschalen Ansatz, dann müssen nur die Gesamtkosten versteuert werden, stellte das Bundesfinanzministerium schon 2009 klar (S 2177/07/10004). Beim Leasing wollen viele Selbstständige diese Spezialregel gezielt nutzen. Dank hoher Sonderzahlungen, auch Vorauszahlung genannt, drückten sie die laufende Leasingrate so stark, dass sie unter den pauschalen Ansatz nach der Ein-Prozent-Methode fällt. Auch die Steuer auf die Privatfahrten sank damit.

Nun aber stellen sich die Finanzämter quer. Worum es dabei geht und wie die Chancen vor Gericht stehen, lesen Sie in der kommenden Ausgabe unseres Newsletters „Recht und Steuern“, den Sie hier abonnieren können.

Dort stellen wir Ihnen auch Strategien vor, mit denen Selbstständige und Angestellte die Steuer bei Firmenwagen und Dienstwagen gering halten.

Im Newsletter finden Sie jede Woche Hinweise, zu gesetzlichen Änderungen, Grundsatzurteilen und laufenden Gerichtsverfahren, auf die Sie sich berufen können. Woche für Woche bringt der Service Sie auf den neuesten Stand, konsequent verbraucherorientiert, garantiert ohne Fachchinesisch. Die Themen Recht und Steuern sind ein weites Feld. Wir wollen Sie hindurchführen. Nicht orientierungslos, sondern mit einem klaren Ziel: Finanziell mehr für Sie herauszuholen. Wissen, das sich auszahlt! Komplexe Themen einfach erklärt. Mit Fokus auf die konkrete Umsetzung: Was heißt das ganz praktisch? Was lässt sich da machen?

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