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FDP will Gutscheine für stornierte Reisen mit Corona-Stabilisierungsfonds absichern

Verpflichtende Gutscheine bei Reisestornierungen sind zwischen Berlin und Brüssel strittig. Die FDP skizziert einen Ausweg aus dem Dilemma.

Wegen Corona-bedingter Reisestornierungen befürchtet der Deutsche Reiseverband (DRV) bereits eine Pleitewelle in der Tourismusbranche. Foto: dpa
Wegen Corona-bedingter Reisestornierungen befürchtet der Deutsche Reiseverband (DRV) bereits eine Pleitewelle in der Tourismusbranche. Foto: dpa

Wird die Reise wegen der Coronakrise abgesagt, ist die Erstattung des gezahlten Preises fällig. Ob es auch ein Gutschein sein darf, obwohl der Kunde Geld will, ist zwischen Berlin und Brüssel strittig. Die FDP legt jetzt einen Vorschlag vor, der einen Ausweg aus dem Dilemma ebnen könnte.

Der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, plädiert dafür, von Verbrauchern freiwillig in Anspruch genommene Gutscheine mit dem Stabilisierungsfonds der Bundesregierung abzusichern. Zur Begründung erklärte Thomae, dass es nicht funktioniere, die Verbraucher zu verpflichten, „Zwangsgutscheine“ zu akzeptieren statt ihr Geld zurückzuerhalten.

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„Rückwirkende Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse widersprechen allen zivilrechtlichen und europarechtlichen Grundsätzen des Verbraucher- und des Vertrauensschutzes“, sagte der FDP-Politiker dem Handelsblatt. Die Regierung wolle sogar das Insolvenzrisiko einseitig den Kunden auferlegen. „Stattdessen muss es für die Kunden Anreize geben, freiwillig Gutscheine zu akzeptieren.“ Dafür müsse es aber auch einen „Absicherungsmechanismus“ geben.

„Am besten wäre es, auch kleineren Veranstaltern den Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF zu eröffnen, statt branchenspezifische Sonderregelungen zu schaffen“, schlug Thomae vor. Das wecke nur Begehrlichkeiten anderer Branchen nach Spartenlösungen.

„Außerdem würde es helfen, Insolvenzen zu vermeiden, statt Verbraucher nach einer Pleitewelle freizukaufen“, so Thomae. „Es ist allemal besser, das Schiff vor dem Kentern zu bewahren, als den Passagieren in Aussicht zu stellen, sie anschließend aus dem Meer zu fischen.“

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll ermöglichen, dass sich der Staat notfalls an Großunternehmen beteiligen kann. Im Gesetz heißt es, der Fonds soll Unternehmen stabilisieren und deren Kapitalbasis stärken, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte. Nähere Einzelheiten sollen in Rechtsverordnungen geregelt werden. Aufgrund der beihilferechtlichen Relevanz der Maßnahmen muss auch die EU-Kommission grünes Licht geben.

Brüssel gegen Einschränkung der Verbraucherrechte

Bislang hält die Bundesregierung allerdings an ihrer Position fest – trotz Widerstand der EU-Kommission. Bei abgesagten Reisen sollen demnach die Verbraucher Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein. Hat der Kunde seinen Gutschein bis dahin nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten.

Brüssel hat diesen Überlegungen jedoch eine Absage erteilt, denn sie will eine Einschränkung der Verbraucherrechte nicht zulassen. Der zuständige Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, er sei sich der Krise für den Tourismussektor in Europa bewusst. Doch Entscheidungen der Mitgliedstaaten müssten mit EU-Recht übereinstimmen, betonte der Belgier. Danach hätten Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptierten oder eine Erstattung bevorzugten.

Zu Reynders Äußerungen hieß es in Berlin: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die erste Einschätzung der Kommission zu der vorgeschlagenen Gutscheinlösung zur Kenntnis genommen.“ Ein Ministeriumssprecher sagte dem Handelsblatt, die Bundesregierung werde sich auf europäischer Ebene weiter für eine europarechtskonforme Gutscheinlösung einsetzen, die auch die Interessen der Verbraucher angemessen berücksichtige.

Eigentlich ist bei abgesagten Pauschalreisen eine Erstattung spätestens nach 14 Tagen Pflicht, viele Veranstalter warteten zuletzt jedoch erst einmal ab. Inzwischen aber haben etwa Alltours und Schauinsland-Reisen mit der Rückzahlung begonnen.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller kritisierte das Festhalten an verpflichtenden Gutscheinen. „Wenn die Branche schnell wieder auf die Beine kommen soll, dann braucht sie auch in Zukunft vor allem eines: Kunden“, schreibt Müller in einem Beitrag für das Handelsblatt. Einige Verbraucher zeigten sich kulant und akzeptierten oder kauften aktiv Gutscheine, um Geschäfte, Kulturstätten und andere Unternehmen zu unterstützen. „Sie sind solidarisch und das ist eine der guten Seiten dieser schrecklichen Krise.“

Verbraucherschützer für staatlichen Reisesicherungsfonds

Aber der „springende Punkt“ dabei sei die Wahlfreiheit der Kunden. „Wer deren Vertrauen nicht komplett erschüttern will, darf ihre Rechte nicht leichtfertig beschneiden und ihre Interessen nicht denen der Wirtschaft unterordnen.“ Fairer wäre es aus Sicht Müllers daher, einen staatlichen „Reisesicherungsfonds zu ermöglichen, der Reiseunternehmen und Fluglinien rettet“. Die Kosten dafür sollten „nachträglich von den Unternehmen erstattet und auf die Preise umgelegt werden“. Ähnliche Überlegungen gibt es auch in der Unions-Bundestagsfraktion.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) befürchtet bereits eine Pleitewelle in der Tourismusbranche. 60 Prozent der Reisebüros und Reiseveranstalter sehen sich unmittelbar von der Insolvenz bedroht, wie aus einer Umfrage des Verbandes unter seinen Mitgliedern hervorgeht. Jedes fünfte Unternehmen musste demnach bereits Mitarbeiter entlassen, 80 Prozent der Unternehmen mussten staatliche Hilfen beantragen.

Die Mehrheit der rund 11.000 Reisebüros und 2.300 Reiseveranstalter werde die Krise nicht überleben, „wenn die Bundesregierung nicht bald einen Schutzschirm über die Branche spannt“, warnte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Schon jetzt seien mehr als 4,8 Milliarden Euro Umsatzausfälle zu beklagen, bisherige Soforthilfen reichten nicht.