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FDP wertet Gesetzesgrundlage für Corona-Maßnahmen als 'Feigenblatt'

BERLIN (dpa-AFX) - Der Versuch der Koalitionsfraktionen, die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu präzisieren, ist aus FDP-Sicht gründlich schief gegangen. Der geplante neue Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz sei handwerklich "schlampig gemacht" und habe nur einen "Feigenblattcharakter", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Mittwoch in Berlin. "Was uns da vorgelegt worden ist, ist besser als nichts. Aber es wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine solche Grundlage nicht genügen."

Paragraf 28a enthält eine Liste von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wie Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließung von Freizeiteinrichtungen, Reisebeschränkungen und Veranstaltungsverbote. Es handelt sich im wesentlichen um die Maßnahmen, die während des großen Lockdowns im Frühjahr ergriffen wurden und vielfach nun auch während des Teil-Lockdowns im November gelten. "Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht", heißt es darin weiter. Ab einem 35er Wert kämen "stark einschränkende Schutzmaßnahmen" in Betracht.

Buschmann kritisierte, es bleibe völlig offen, was der Unterschied zwischen "schwerwiegend" und "stark" sei und welche der aufgelisteten Maßnahmen in welche der beiden Kategorien fielen. "Oberhalb eines Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 ist diese Norm ein vollständiger Blankoscheck." Schon oberhalb von 35 Neuinfektionen sei nicht klar, welche Maßnahmen zulässig sein sollen. "Das bedeutet, dass die Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes unserer Meinung nach nicht erfüllt sind." Die eigentlich angestrebte Rechtssicherheit für das Ergreifen von Maßnahmen in der Pandemie werde damit nicht geschaffen.