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FDP verlangt Sicherung von Scheuers Handydaten

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Mautaffäre befragt erste Sachverständige – und verlangt die Freigabe gesperrter Akten und Dokumente.

Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, steht wegen der Maut-Affäre weiter unter Druck. Foto: dpa
Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, steht wegen der Maut-Affäre weiter unter Druck. Foto: dpa

In der Maut-Affäre gerät Verkehrsminister Scheuer weiter unter Druck. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags begann am Donnerstag mit der Expertenanhörung. Sechs Sachverständige sollten sich dazu äußern, ob das Verkehrsministerium beim Maut-auftrag gegen Europa-, Haushalts- oder Vergaberecht verstoßen hat.

Scheuer steht unter Druck, weil der Bund Ende 2018 mit den Betreibern Kapsch und CTS Eventim die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut geschlossen hatte, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Mitte Juni 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Projekt dann gestoppt.

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Gleich nach dem Urteil kündigte der Bund die Verträge. Die Betreiberfirmen machen deshalb wegen entgangener Gewinne über die Vertragslaufzeit von zwölf Jahren Schadensersatz in Höhe von 560 Millionen Euro geltend. Über die Berechtigung und die Höhe soll in einem Schiedsverfahren entschieden werden. Der Verkehrsminister steht auf dem Standpunkt, dass Kapsch und CTS Eventim kein Schadensersatz zusteht, weil sie selbst die Verträge nicht vollumfänglich erfüllt haben sollen.

Der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer übte in der Anhörung scharfe Kritik am Vergabeverfahren. Dass der EuGH die Maut, die letztlich nur Ausländer hätten zahlen sollen, wegen verbotener Diskriminierung stoppen würde, sei „absehbar“ gewesen, heißt es in Mayers Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt.

Scheuer hatte dagegen immer betont, zum Zeitpunkt der Vergabe hätten alle guten Argumente auf dem Tisch gelegen, nun abzuschließen. Die Rechtsrisiken seien auch von externen Experten als gering eingestuft worden. Er habe es als seine Pflicht angesehen, Maut-Einnahmen in Milliardenhöhe für den Bund zu sichern.

Warum holt sich die Regierung rechtlichen Rat, wenn sie diesen nicht nutzt?

Dem widerspricht Mayer: Es sei überraschend, dass keine Lehren aus der gescheiterten Lkw-Maut 1992 gezogen worden seien, bei der ebenfalls eine europarechtlich verbotene Diskriminierung gesehen worden sei. Die Fachwelt sei mehrheitlich „außergewöhnlich deutlich mautkritisch“ gewesen, heißt es in der Stellungnahme weiter.

„Der ganze Vorgang wirft neben Fragen der politisch-administrativen Verantwortung auch die Frage nach dem Umgang mit und dem Stellenwert von wissenschaftlichem Sachverstand im Hinblick auf politische Entscheidungen auf“, schreibt Mayer weiter. Soll heißen: Warum holt die Bundesregierung rechtliche Expertise ein, wenn sie diese dann nicht nutzt?

Schon vor der Anhörung im Untersuchungsausschuss waren neue Vorwürfe gegen Scheuer laut geworden. So zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ aus einer Stellungnahme der Kanzlei Chatham, deren Partner Marco Nunez Müller mit zu den befragten Sachverständigen gehört.

Laut Chatham hat das Ministerium gleich mehrfach „gegen das geltende Vergaberecht verstoßen“. So bestünden Zweifel, ob das Angebot der Betreiberfirmen wirtschaftlich gewesen sei. Auch bestünden Anhaltspunkte für unzulässige Geheimgespräche, die nicht ordnungsgemäß protokolliert worden seien.

Zuvor hatte auch schon der Bundesrechnungshof Scheuer vorgeworfen, mit den Maut-Verträgen „Vergaberecht verletzt“ und „gegen Haushaltsrecht verstoßen“ zu haben.

Der Verkehrsminister selbst hatte sich schon im Oktober vergangenen Jahres mit einem Gutachten der Kanzlei Linklaters gewappnet. Daraus leitet Scheuer seine Auffassung ab, dass kein Anspruch auf Schadensersatz in der von den Betreiberfirmen geforderten Höhe besteht. Allerdings zeigt das Gutachten auch, dass CTS Eventim und Kapsch durchaus Sorge hatten, ob die Maut vor dem EuGH Bestand haben würde.

Das Verkehrsministerium hatte dem Maut-Untersuchungsausschuss Ende vergangener Woche weitere Unterlagen übergeben. Dabei handelte es sich unter anderem um Organisations- und Aktenpläne, Unterlagen zu Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie Unterlagen mit Bezug zum Haushaltsplan des Ministeriums.

Viele Unterlagen als „vertraulich“ eingestuft

Die Opposition übt aber weiter scharfe Kritik daran, dass zahlreiche Unterlagen, die Scheuers Ressort ursprünglich schon dem Verkehrsausschuss zur Verfügung gestellt hatte, vor der Übergabe an den Untersuchungsausschuss als vertrauliche Verschlusssachen eingestuft worden sind.

„Da im Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme öffentlich ist, wurde bei einem Teil der Akten eine Änderung der Einstufung vorgenommen, um sensible Daten zu schützen“, hatte das Ministerium den Schritt begründet. Die Einstufung erschwert aber die Arbeit des Ausschusses, weil Zeugen nicht mehr direkt auf Vorgänge in diesen Akten angesprochen werden können.

Das Ministerium habe zwar inzwischen in Aussicht gestellt, gesperrte Akten in den kommenden Wochen „dynamisch wieder zu entstufen“, sofern keine zwingenden Gründe dem öffentlichen Aufklärungsinteresse entgegenstünden, teilte der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Christian Jung, mit.

„Wir haben im März allerdings drei wichtige Ausschusssitzungen, bei denen wir Zeugen vernehmen und diesen Passagen aus Akten vorhalten wollen. Wenn die Geheimhaltung nicht bis Mitte Februar aufgehoben werde, schaltet die FDP zusammen mit anderen Parteien den Bundesgerichtshof ein“, warnte Jung. Dieser müsse dann im Eilverfahren prüfen, ob die Geheimhaltungsklassifizierung der Akten gerechtfertigt sei.

Die FDP will außerdem die dienstlichen SMS-Nachrichten und die Smartphones des Verkehrsministers und der Leitungsebene seines Hauses aus präventiven Gründen sichern lassen. „Im Gegensatz zu Ursula von der Leyen darf es bei Andreas Scheuer keine Beweisvernichtung von Handydaten und vor allem SMS-Nachrichten oder verschwundene und gesäuberte Smartphones geben“, sagte FDP-Obmann Jung.

Die heutige EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen muss sich vor einem Untersuchungsausschuss wegen der Berateraffäre in ihrer Zeit als Bundesverteidigungsministerium verantworten. Ende vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass von der Leyen nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung zwei dienstlich genutzte Handys an das Ministerium zurückgegeben hatte. Die darauf befindlichen Daten wurden gelöscht.

Mehr: Vorwürfe gegen den Verkehrsminister scheinen an ihm abzuprallen. Nicht der Mautausschuss, sondern nur ein Bruch der Koalition könnte Andreas Scheuer zu Fall bringen.