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FDP plädiert für „moderate“ Datenspeicherung bei der Terrorbekämpfung

Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verbindungsdaten verstößt gegen das EU-Recht. Die FDP fordert jedoch Ausnahmen bei dem Verbot.

Bislang verstößt eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht. Foto: dpa
Bislang verstößt eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht. Foto: dpa

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, hat sich für eine „moderate“ Form der Datenspeicherung bei der Terrorbekämpfung ausgesprochen. Anlass ist, dass nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung der Terrorermittler gegen EU-Recht verstößt.

Kuhle fordert vor diesem Hintergrund Konsequenzen von der Großen Koalition. „Sie sollte einen Vorschlag machen, mit dem bei bestimmten Anlässen oder verdächtigen Personengruppen eine Speicherung erfolgt – nicht bei allen unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger“, sagte Kuhle dem Handelsblatt. „Eine solche differenzierte Lösung wäre auch ein guter Schritt für die innere Sicherheit.“

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Bisher sei eine „moderate Datenspeicherung“ nicht am Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder an den Unterstützern der Bürgerrechte gescheitert. „Sie scheitert an der kompromisslosen Haltung bei den Schwarzen Sheriffs in Union und SPD.“

Zuvor war ein Gutachten des EuGH-Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona veröffentlicht worden (Rechtssachen C-623/17, C-511/18 C-512/18, C-520/18), in dem dieser die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmäßig hält. Damit stützt der Gutachter ein wichtiges EuGH-Urteil von 2016, wonach die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Kuhle sagte, die Meinung des Generalanwalts sei ein wichtiges Indiz für das bevorstehende Urteil des EuGH. „Sie unterstützt die Haltung, nach der eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten nicht mit den Grundrechten vereinbar ist“, betonte der FDP-Politiker. „Dieses Ergebnis hätte den deutschen Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung klar sein müssen – schließlich ist die anlasslose Speicherung bereits mehrfach vor nationalen und europäischen Gerichten gescheitert.“

EuGH gegen Datenspeicherung

Nach Ansicht des Generalanwalts verstoßen die aktuellen Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien gegen EU-Recht. Gerichte aus diesen Ländern hatten den EuGH gefragt, ob die fraglichen EU-Regeln auch in Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Terror angewendet werden müssten.

Campos Sánchez-Bordona schlägt für derlei Fälle eine „begrenzte und differenzierte“ Speicherung von Daten vor. So sollten nur Daten gespeichert werden dürfen, die für die wirksame Verhütung und Kontrolle der Kriminalität sowie für die nationale Sicherheit unerlässlich seien.
Zudem sollten sie nur für einen begrenzten Zeitraum gesichert werden dürfen. Dafür solle es dann jedoch genaue Vorschriften geben. So müsse ein Gericht oder eine andere unabhängige Stelle die Freigabe der Daten vorher prüfen, der Betroffene müsse informiert werden und es müssten Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch erlassen werden.

In bestimmten Fällen könnte Campos Sánchez-Bordona jedoch eine weitgehende und allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung erlaubt sein. Dies sei im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung oder einer gefährlichen Ausnahmesituation, die eine offizielle Erklärung des Notstands in einem Land rechtfertige, möglich.

Datenschützer und Netzaktivisten kämpfen seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie werteten bereits das Urteil von 2016 als großen Erfolg für den Datenschutz und das Grundrecht auf Privatheit. Auf das Gutachten vom Mittwoch reagierte der Verband der Internetwirtschaft erfreut: „Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist immer diskriminierend und widerspricht jeder Unschuldsvermutung. Aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Personen gezogen werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. „Alle Wiederbelebungsversuche werden scheitern.“

Die EU-Staaten hatten die EU-Kommission allerdings im vergangenen Jahr damit beauftragt, trotz EuGH-Urteil von 2016 die Möglichkeiten einer Vorratsdatenspeicherung auszuloten. Die Brüsseler Behörde soll nach einem Beschluss der Justizminister eine Studie für mögliche Lösungen und etwaige Gesetze vorlegen.

Mit Agenturmaterial

Die Partei spricht sich für eine abgeschwächte Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Foto: dpa
Die Partei spricht sich für eine abgeschwächte Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Foto: dpa