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FDP kritisiert Pläne zu Wohnungsneubauten für Bundesbedienstete

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist hoch, auch bei den Bediensteten des Bundes. Trotzdem will die Regierung nur wenige Wohnungen im Eigenbau errichten.

Die Zahl der Neubauten kann den steigenden Bedarf nicht ausgleichen. Foto: dpa
Die Zahl der Neubauten kann den steigenden Bedarf nicht ausgleichen. Foto: dpa

Die FDP wirft der Bundesregierung Versagen bei der Schaffung von Wohnraum für Bundesbedienstete vor. „Insgesamt arbeiten für den Bund fast eine halbe Million Menschen“, sagte Katharina Willkomm, Sprecherin für Verbraucherschutz der FDP im Bundestag, dem Handelsblatt. „Gemessen daran ist die Ansage, rund 6.000 bis 8.000 Wohnungen im Eigenbau zu errichten, zum Erbarmen und ein Offenbarungseid zugleich.“

Willkomm bezieht sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Darin heißt es, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gehe derzeit davon aus, dass in Ballungsräumen und Großstädten sowie deren regionalen Umfeld insgesamt rund 6.000 bis 8.000 Wohnungen im Eigenbau errichtet werden könnten.

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Diese würden dann im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Bundes zur Verfügung stehen. Da die notwendigen Abstimmungen unter anderem mit den Kommunen und Planungsbehörden noch ausstehen, heißt es weiter, können zum jetzigen Zeitpunkt Informationen zu den Wohnungsquantitäten, der räumlichen und zeitlichen Verteilung sowie den Baukosten nicht belastbar angegeben werden.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich beim Wohngipfel im Bundeskanzleramt im September 2018 unter anderem auf eine Stärkung der Wohnungsfürsorge geeinigt. „Aufgrund des hohen Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen für seine Bediensteten, insbesondere für Sicherheitskräfte, wird der Bund neben dem Erwerb von Belegungsrechten auch wieder selbst als Bauherr auftreten“, heißt es in dem Ergebnispapier.

Das Bundesministerium der Finanzen werde die BImA, die die Aufgaben der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete operativ wahrnehme, beauftragen, auch selbst neue Wohnungen zu errichten. „Die Große Koalition bleibt unter ihren Möglichkeiten und zeigt wenig Ambitionen“, kritisierte Willkomm.

Werkswohnungen gewinnen wieder an Bedeutung

Der Gesamtbestand der Wohnungen, die für Wohnungsfürsorgezwecke genutzt werden können, beträgt aktuell rund 62.500 Wohnungen, geht aus der Antwort der Bundesregierung an Willkomm hervor. Dazu gehören auch Wohnungen, die zwar nicht im Eigentum des Bundes sind, für diese er aber so genannte Belegungsrechte erworben hat.

Einer der vereinbarten Punkte des Wohngipfels 2018 war auch die Förderung von Mitarbeiterwohnungen durch private Unternehmen. Betriebseigene Wohnungen seien auch für private Unternehmen ein großer Vorteil bei der Mitarbeitergewinnung und können entscheidend bei der Wahl des Arbeitgebers sein“, fasst es das Ergebnisprotokoll zusammen.

FDP-Politikerin Willkomm drängelt auch hier: Es müsse Ziel sein, auch die Wirtschaft, vor allem den Mittelstand, für den Mitarbeiterwohnungsbau zu gewinnen, sagte sie. Angesichts der Wohnungsmarktlage in den Uni- und Großstädten „kann ich mir gut vorstellen, dass eine bezahlbare Wohnung heute ein besseres Incentive zur Mitarbeitergewinnung ist als es ein Dienstwagen je war.“ Dass die Bundesregierung ein Jahr nach dem Wohngipfel noch immer nicht sagen könne, wie sich die Zahl der Werkswohnungen deutschlandweit in den vergangenen Jahren entwickelt habe, sei ernüchternd.

In einer im vergangenen Jahr vom Berliner Forschungsinstitut Regiokontext präsentierten Studie ist von 450.000 Werkswohnungen Ende der 1970er-Jahre in der alten Bundesrepublik die Rede, vor allem der Deutschen Post, der Deutschen Bahn, aber auch anderer Unternehmen wie Bayer, BASF und Volkswagen. Schon im 19. Jahrhundert hatte in Deutschland der Werkswohnungsbau eingesetzt – vor allem in Bergbauregionen. Im Ruhrgebiet wurden 1846 die ersten Werkswohnungen für Zechenarbeiter errichtet. Stahlunternehmen wie Krupp folgten ab 1861.

In den 1990er-Jahren verloren die Wohnungen für die Unternehmen an Bedeutung. Viele wurden an die Mieter verkauft, die Mehrheit an Immobilienunternehmen. Inzwischen hat sich die Lage wieder verändert. Aufgrund der angespannten Wohnungslage sind eine Reihe von Unternehmen wieder neu in das Neubaugeschäft eingestiegen, beispielsweise Volkswagen.

Freibetrag für verbilligte Miete vorgesehen

Die FDP nennt als Beispiel die Münchener Stadtwerke, die seit 2016 im Rahmen einer Wohnungsbauoffensive über eine eigene Genossenschaft 550 Wohnungen errichtet hat, damit Busfahrer und Elektrotechniker sich eine Wohnung in ihrer eigenen Stadt weiterhin leisten könnten. In den nächsten Jahren sollen weitere Wohnungen entstehen.

Bislang haben Arbeitgeber jedoch kaum die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern Wohnungen verbilligt zu überlassen – ohne dass für den geldwerten Vorteil Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Pläne der Bundesregierung, die verbilligte Vermietung von Wohnungen durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer zu erleichtern, sind vom Bundestag Anfang November abgesegnet worden.

Der Bundesrat will sich in seiner Sitzung am 29. November mit dem Thema befassen. Vorgesehen ist die Einführung eines Freibetrags, so dass die Vorteile der verbilligten Vermietung nicht mehr versteuert werden müsste.