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Falschberatung: Postbank ersetzt Anleger 98 Prozent des Schadens

Die Deutsche Postbank AG muss einem Anleger 98 Prozent des Schadens ersetzen, der ihm durch Falschberatung der Bank entstanden ist. Im Jahr 2010 hatte das Geldinstitut dem Anleger empfohlen, Anteile des Offenen Immobilienfonds CS Euroreal im Wert von 50.000 Euro zu erwerben. Zwei Monate nach dem Kauf wurde der Fonds jedoch abgewickelt und der Anleger verklagte die Bank. Am 18. Januar 2013 schlossen beide Parteien einen gerichtlichen Vergleich. „Ohne entgangenen Anlagegewinn und unter Berücksichtigung der erhaltenen Ausschüttung bedeutet das erzielte Ergebnis des Vergleiches eine Quote von 98 Prozent“, sagt Rechtsanwalt Peter Hahn von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, der zahlreiche Anleger des CS Euroreal und anderer Offener Immobilienfonds vertritt. Hahn warf der Bank insbesondere vor, dass sie den Anleger nicht darauf hingewiesen habe, dass der Fonds schon vom 29. Oktober 2008 bis 29. Juni 2009 die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt hatte.Beim CS Euroreal, der sich seit dem 21. Mai 2010 in der Abwicklung befindet und dessen Verwaltung am 21. Mai 2012 von der Credit Suisse (NYSE: CRP - Nachrichten) offiziell gekündigt wurde(FundResearch berichtete), waren 200.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert. „Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten, werden deutliche Verluste realisieren“, prophezeit Rechtsanwalt Hahn. „Anleger, die den entstehenden Schaden nicht hinnehmen wollen, können Schadenersatz gegen die beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen.“ Grundlage dafür sei eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt.(PD)