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Fall Huawei: Innenministerium will Vertrauenswürdigkeit von 5G-Ausrüstern prüfen

Schlechte Nachricht für Huawei: Das Innenministerium will Hersteller von 5G-Bauteilen einer „nicht technischen“ Prüfung unterziehen. Ein Ausschluss ist damit aber noch nicht beschlossen.

Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für ein neues Sicherheitsgesetz vorgelegt, das den fast eineinhalbjährigen regierungsinternen Streit über die Beteiligung des chinesischen Technologiekonzerns Huawei am deutschen 5G-Netz beilegen soll. Die Regelungen enthalten ein wichtiges Zugeständnis an die Huawei-Kritiker: Das Innenministerium räumt ein, dass eine rein technische Überprüfung kritischer Komponenten nicht ausreicht, um die Vertrauenswürdigkeit eines Herstellers zu beurteilen und die Sicherheit der Netze zu garantieren. Dennoch dürften die Diskussionen weitergehen.

Im Begründungstext des Gesetzentwurfs, der dem Handelsblatt vorliegt und über den zunächst die Nachrichtenagentur dpa berichtet hatte, heißt es: „Weder eine Komponentenzertifizierung, noch eine Überprüfung von Sicherheitskonzepten“ böten „eine 100-prozentige Sicherheit, dass die Hersteller keine missbräuchlichen Zugriffsmöglichkeiten auf Hard- und Software implementieren, die Sabotage oder Spionage ermöglichen“.

Die Lieferanten von Netzkomponenten müssen daher eine Vertrauenswürdigkeitserklärung abgeben, die „in einem geeigneten Verfahren einer angemessenen Prüfung und Bewertung zu unterziehen“ seien. Diese, betont das Innenministerium noch einmal, könnte „nicht im Rahmen einer nur technischen Zertifizierung erfolgen“.

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Damit kommt das Haus von Innenminister Horst Seehofer (CSU) dem Auswärtigen Amt entgegen, das Vorbehalte gegen chinesische 5G-Anbieter hegt. „Wir dürfen uns, gerade bei den Themen kritische Infrastruktur und Zukunftstechnologien nicht in Abhängigkeiten von anderen begeben“, hatte Außenminister Heiko Maas (SPD) zuletzt dem Handelsblatt gesagt. Das schränke „unsere Handlungsfähigkeit ein“ und untergrabe „die Souveränität Europas“.

Explizit wird weder Huawei noch irgendein anderer Hersteller im Gesetzentwurf erwähnt – was allerdings auch nie zur Debatte stand. Die SPD-Fraktion hatte sich vergangenes Jahr auf Sicherheitskriterien verständigt, die Huawei ebenfalls nicht erwähnen, aber chinesische Anbieter de facto ausschließen. Die Unionsfraktion hatte nach langem Streit einen Kompromiss vorgelegt, wonach eine Einflussnahme durch einen „fremden Staat“ auf die 5G-Infrastruktur ausgeschlossen sein soll.

Auch die Huawei-Gegner argumentieren herstellerunabhängig, was in der Debatte gern unterschlagen wird. Sie machen ihre Kritik nicht an Huawei als Unternehmen, sondern an den Sicherheitsgesetzen der Volksrepublik China fest, die alle chinesischen Unternehmen zwingen, die Anweisungen von Sicherheitsorganen zu befolgen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) und andere westliche Geheimdienste warnen deshalb, dass 5G-Komponenten made in China zum Einfallstor für Cyberangreifer werden könnten.

Erweiterte Kompetenzen für das BSI

Die Neuregelungen sollen im sogenannten BSI-Gesetz verankert werden, jenem Gesetz also, das die Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik regelt. Das BSI wird durch das „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ deutlich gestärkt, so soll die Bonner Behörde personell erheblich verstärkt werden. Dennoch ist die Reform für BSI-Chef Arne Schönbohm unangenehm. Denn dieser hatte die Notwendigkeit einer Prüfung der Vertrauenswürdigkeit öffentlich bestritten.

„Wenn allein politisches Vertrauen die Grundlage für Investitionsentscheidungen sein soll, dann zerstören wir die Arbeitsteilung, die wir in der Welt haben“, sagte Schönbohm vergangenes Jahr. Für die Analyse der Manipulationsfähigkeit einer IT-Komponente sei es „vollkommen egal, ob das Bauteil aus China, aus Korea oder aus Schweden kommt“. Das Problem der Wirtschaftsspionage erklärte er für „kontrollierbar“.

Zu Schönbohms Gunsten lässt sich sagen, dass er mit seiner Einschätzung nicht alleinsteht. Auch das Bundeswirtschaftsministerium hält wenig von einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung. Wirtschaftsminister Altmaier fürchtete negative Konsequenzen für das deutsch-chinesische Verhältnis, sollte ein Unternehmen wie Huawei, ein Kronjuwel der chinesischen Wirtschaft, von der Bundesregierung als „nicht vertrauenswürdig“ eingestuft werden. Kanzlerin Angela Merkel, für die die Beziehungen zu China höchste Priorität haben, sieht das ähnlich.

Bis das Gesetz in Kraft tritt, können noch Monate vergehen. Der Entwurf geht zunächst in die Ressortabstimmung, muss dann vom Kabinett beschlossen und schließlich im Bundestag verabschiedet werden. Dabei kann es noch zu erheblichen Veränderungen kommen.

Die großen deutschen Telekommunikationsanbieter haben die Geduld längst verloren. Sowohl die Deutsche Telekom als auch Vodafone setzen trotz aller Warnungen aus der Politik beim Ausbau ihrer Netze auf eine enge Kooperation mit Huawei. Das Risiko, dass sie bestimmte Komponenten später ersetzen müssen, nehmen sie in Kauf.

Ob die angestrebten Neuregelungen auf einen Ausschluss von Huawei aus kritischen Netzbereichen hinauslaufen, bleibt unklar. Nach dem bisherigen Entwurf entscheiden Innen- und Wirtschaftsministerium über die Vertrauenswürdigkeit von 5G-Anbietern, was weder für das Auswärtige Amt noch die SPD-Fraktion akzeptabel sein dürfte. Ein Kompromiss könnte sein, den geheim tagenden Bundessicherheitsrat mit der Entscheidung zu beauftragen.