Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 51 Minute
  • DAX

    17.865,36
    -223,34 (-1,23%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.915,15
    -74,73 (-1,50%)
     
  • Dow Jones 30

    37.902,49
    -558,43 (-1,45%)
     
  • Gold

    2.327,50
    -10,90 (-0,47%)
     
  • EUR/USD

    1,0693
    -0,0008 (-0,07%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.092,01
    -2.783,86 (-4,50%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.340,55
    -42,02 (-3,04%)
     
  • Öl (Brent)

    82,92
    +0,11 (+0,13%)
     
  • MDAX

    26.039,43
    -306,64 (-1,16%)
     
  • TecDAX

    3.270,08
    -29,52 (-0,89%)
     
  • SDAX

    14.040,76
    -166,87 (-1,17%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.049,87
    +9,49 (+0,12%)
     
  • CAC 40

    7.973,62
    -118,24 (-1,46%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.376,36
    -336,39 (-2,14%)
     

Fahrt zur Berufsschule gilt als Dienstreise

Azubis können Fahrtkosten von der Steuer absetzen - auch für Bahntickets. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Azubis können Fahrtkosten von der Steuer absetzen - auch für Bahntickets. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Selbst Azubis zahlen manchmal Steuern - und können dann zum Beispiel Fahrtkosten geltend machen. Für die Fahrt zur Berufsschule gelten aber andere Regeln als für die Pendelei zum Betrieb.

Regenstauf (dpa/tmn) - Auszubildende können ihre Aufwendungen bei der Einkommensteuererklärung angeben - zumindest, wenn sie Steuern zahlen. Oft erreichen Azubis den jährlichen Freibetrag von derzeit 9168 Euro nicht und sind deshalb ohnehin nicht steuerpflichtig. Das gilt aber nicht für alle.

Deshalb gilt: Wer einen Teil seines Einkommens an den Staat abgibt, kann etwa notwendige Fahrten angeben und damit seine Steuerlast senken, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

WERBUNG

Die An- und Abfahrt zur Berufsschule gilt dabei als Dienstreise. Auszubildende können dafür die tatsächlich entstandenen Aufwendungen ansetzen. Das sind zum Beispiel die Ticketkosten für Bahn, Bus oder S-Bahn. Wer mit dem Auto zur Schule fährt, kann 30 Cent pro Kilometer steuermindernd geltend machen - und zwar für Hin- und Rückfahrt.

Für die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb gilt dagegen die Entfernungspauschale: Hier fallen 30 Cent pro Kilometer an, unabhängig davon, welches Fahrzeug gewählt wird. Allerdings können Arbeitnehmer pro Tag nur die einfache Wegstrecke ansetzen, nicht Hin- und Rückfahrt.