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Für wen sich der Steuerberater lohnt

Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuersoftware – Hilfe bei der Steuererklärung kostet etwas, kann aber auch viel bringen. Für wen sich welche Option eignet.

Die Ruheständlerin aus Düsseldorf ist empört. Die kostenlose Software „ElsterFormular“ für die Steuererklärung der Finanzverwaltung gibt es dieses Jahr letztmals. Nun soll sie auf das Onlineportal „Mein Elster“ umsteigen. Das Kürzel „Elster“ steht dabei für „elektronische Steuererklärung“. Das Online-Portal „Mein Elster“ ist zwar ebenfalls kostenfrei nutzbar, verlangt ihr aber eine neue Eingewöhnung ab. Nun denkt sie über einen Umstieg nach, vielleicht auf eine kommerzielle Steuer-Software oder doch mit persönlicher Beratung, etwa beim Lohnsteuerhilfeverein.

Braucht es bei der Steuererklärung Unterstützung? Und, wenn ja, welche? Die Antwort auf diese Fragen hängt stark von Einkünften und Ausgaben ab – und von den eigenen Präferenzen. Wer nur als Angestellter sein Gehalt verdient, in der Nähe der Arbeit wohnt, und auch sonst keine größeren steuerlich relevanten Ausgaben hat, der kann die Steuererklärung durchaus auf eigene Faust erledigen. Neben den Papier-Steuerformularen – die es weiterhin gibt – bietet sich hier tatsächlich das Onlineportal „Mein Elster“ an. Digital können Zusatzfunktionen genutzt werden, etwa die Übernahme von Vorjahresdaten oder auch das Laden aktueller Daten, aus der Lohnsteuerbescheinigung oder vom Anbieter einer Riester-Rente etwa. Das beschleunigt die Steuererklärung deutlich und reduziert das Risiko von Tippfehlern.

Infrage kommt die Steuererklärung auf eigene Faust vor allem für alle, die zumindest etwas steuerlichen Überblick haben. Wer hingegen unsicher ist, ob Ausgaben und Einnahmen für die Steuererklärung wichtig sind oder nicht, der läuft so schnell Gefahr, etwas zu vergessen. Das kann entweder teuer werden, wenn absetzbare Ausgaben nicht eingetragen werden, oder schlimmstenfalls rechtlich heikel, wenn zum Beispiel nicht versteuerte Nebeneinkünfte in der Steuererklärung vergessen werden.

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Welche Unterstützung hilft dann weiter? Betrachten wir ein paar Mustertypen von Steuerzahlern:

1. Die sparsame Ruheständlerin.
Sie kennt sich steuerlich ein wenig aus, technisch eher nicht.

Kommen wir zurück zur Düsseldorfer Ruheständlerin. Sie hat sich all die Jahre tapfer durch ihre Steuererklärung gekämpft. Jahr für Jahr hat sich wenig geändert, größere Nebeneinkünfte neben der gesetzlichen Rente hat sie nicht. Für die Zinsen auf Tages- und Festgeld-Konten – derzeit ohnehin überschaubar – führt die Bank bereits die Abgeltungsteuer ab, soweit der Sparer-Pauschbetrag mit steuerfreien Erträgen von bis zu 801 Euro pro Jahr und Person überschritten ist.

Geld verschenken will sie bei der Steuer aber nicht. Genau das droht ihr aber doch. So hat sie als Mieterin beispielsweise nie darauf geachtet, dass einige Posten ihrer Nebenkostenabrechnung, etwa die Lohnkosten des Hausmeisters, bei der Steuer zählen. Als „haushaltsnahe Dienstleistung“ stehen ihr dafür 20 Prozent Steuerabzug zu. Und ihre Kapitalerträge könnten steuerlich trotz des bereits erfolgten Abgeltungsteuerabzugs doch relevant sein, etwa wenn ihr persönlicher Steuersatz unter dem Wert der pauschalen Abgeltungsteuer liegt (rund 26,4 Prozent inklusive Soli, ohne Kirchensteuer). Auch spezielle Freibeträge für ältere Steuerzahler, wie der „Altersentlastungsbetrag“, könnten dazu führen, dass die Kapitalerträge in der Steuererklärung genannt werden sollten, weil dann weniger Steuer anfällt. Ohne externe Hilfe kann so etwas schnell unter den Tisch fallen.

Digitale Steuerhelfer, wie Software oder Apps fürs Smartphone, sind der Ruheständlerin zu kompliziert. Dabei eignen sich vor allem browserbasierte Dienste, wie Smartsteuer oder Wiso SteuerWeb, durchaus auch für technisch wenig versierte Nutzer. Die Ruheständlerin bevorzugt nun aber eine persönliche Beratung. Ein Steuerberater würde sich für sie kaum lohnen, weil das zu zahlende Honorar übermäßig ins Gewicht fiele. Eine gute Alternative wäre ein Lohnsteuerhilfeverein. Dessen Beratung dürfen Angestellte, Beamte, Unterhaltsempfänger, Azubis und Studenten sowie Rentner und Pensionäre nutzen.

Einzige Bedingung: Neben Lohn, Unterhalt oder Renten dürfen die Interessenten nicht im größeren Stil andere Einkünfte erzielen. Seit Jahresanfang liegt die Grenze für die Nebeneinkünfte, etwa bei Vermietung, bei 18.000 Euro pro Jahr, bei Ehepartnern doppelt so viel. Generell ausgeschlossen vom Service der Lohnsteuerhilfevereine sind Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, aber zum Beispiel auch Betreiber einer Fotovoltaikanlage, die steuerlich als Unternehmer gelten.

Mitglieder der Vereine zahlen, neben einmalig meist 10 bis 15 Euro Eintrittsgebühr, nur einen einkommensabhängigen Festpreis. Bei 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen wären es bei den größten Lohnsteuerhilfevereinen etwa 150 bis 170 Euro, bei 80.000 Euro 200 bis 245 Euro. Die Beitragsobergrenze liegt bei 330 bis 375 Euro im Jahr. Unsere Beispiel-Rentnerin müsste hier mit weniger als 200 Euro an Kosten im Jahr rechnen. Sowohl die Erstellung der Steuererklärung als auch die laufende steuerliche Beratung wären dafür drin. Das ist für sie ein faires Angebot.


Helfer für Angestellte, Pendler, Vermieter

2. Der typische Angestellte.
Er hat kaum Nebeneinkünfte, hat kein Interesse an der Steuer und will wenig Zeit verschenken.

Vor allem bei wenig komplexen Fällen – wie einem typischen Angestellten - eignen sich digitale Steuerhelfer, also Steuersoftware, aber auch Steuer-Apps für das Smartphone. Die Kosten sind überschaubar. Welches sich für wen eignet, zeigt unser großer Praxistest.

Je größer die Bereitschaft ist, sich doch ein wenig mit Steuerfragen und -details auseinander zu setzen, desto eher kommt eine umfassende Steuersoftware infrage, etwa das Wiso SteuerSparbuch oder die SteuerSparErklärung. Wer die Steuererklärung nur als lästige Pflichtaufgabe sieht, der sollte eher auf eine Smartphone-App setzen. In simplen Fällen reicht eine solche App durchaus. Die Apps führen mit simplen Fragen durch die steuerlichen Themen, mehr als eine halbe Stunde Zeit muss dafür nicht nötig sein.

Die Ausgaben für eine Steuersoftware sind übrigens steuerlich absetzbar. Eigentlich gilt das zwar nur für den beruflichen Kostenanteil, also für den Teil der Steuerberatungskosten, der auf bestimmte Einkünfte entfällt. Gemischte Ausgaben, die also sowohl privat als auch beruflich bedingt sind, dürfen bis 100 Euro aber trotzdem voll abgesetzt werden.

3. Der Pendler.
Er hat zwei Wohnsitze und steuerlich nichts zu verschenken.

Vor allem eine doppelte Haushaltsführung kann steuerlich einen großen Effekt haben. Die oft hohen Kosten berücksichtigt das Finanzamt relativ großzügig, so können teilweise auch Pauschalen genutzt werden, etwa für Verpflegungsmehraufwand. Wer etwas Ehrgeiz hat, kann mit einer Steuersoftware hier gut zurechtkommen. In anderen Fällen sollte aber Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu Rate gezogen werden. Denn die Chance auf eine größere Steuerersparnis wiegt die Zusatzkosten in derartigen Fällen meist auf.

Zweitwohnung und ihre Ausstattung, Familienheimfahrten – bei praktisch jedem Pendler wird es wenigstens eine Ausgabe geben, die er selbst für die Steuererklärung nicht auf dem Schirm hatte. Was dann nicht in der Steuererklärung auftaucht, kann das Finanzamt auch nicht berücksichtigen, logisch!

4. Der Vermieter.
Er hat mehrere Immobilien, andere Nebeneinkünfte - und ohne Steuerthemen genug zu tun.

Bei komplexen Fällen und größeren Einnahmen, etwa aus der Vermietung, lohnt sich ein Steuerberater. Dessen Job ist es, sich auszukennen. So sollte er die Steuerlast möglichst in Grenzen halten. Übersieht er doch etwas, müsste er im Fall der Fälle für Fehler sogar haften. Der größte Teil des Beraterhonorars wird auf die Beratung zu steuerlich relevanten Einkünften entfallen und ist damit wiederrum selbst absetzbar. Das relativiert das Honorar, das schnell 500 Euro und mehr im Jahr erreichen kann. Der Steuerberater kann auch all die lästigen Aufgaben übernehmen: das Sortieren von Belegen, Briefwechsel mit dem Finanzamt…

Auch ohne Vermietung können einige Umstände die Steuererklärung verkomplizieren, etwa Unterhaltszahlungen oder selbstständig erzielte Einkünfte. Hauptberuflich Selbstständige werden meist ohnehin nicht ohne einen Steuerberater auskommen, vor allem wenn sie selbst noch Angestellte beschäftigen.

Neben diesen vier Mustertypen gibt es in der Realität unzählige weitere Fälle. Sie sollten abwägen:

- Wie groß das steuerliche Sparpotenzial erscheint?
Je größer, desto eher sind auch hohe Ausgaben für eine Beratung angebracht, etwa für den Steuerberater. Wer das Sparpotenzial nicht abschätzen kann, sollte von mittleren Ersparnissen bei guter Unterstützung ausgehen.

- Wie sehr das Thema Steuer abschreckt?
Je stärker das der Fall ist, desto eher kommt vor allem bei etwas komplexeren Fällen nur eine persönliche Beratung infrage; je nach Komplexität dann Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Wenn nicht, spricht nichts gegen die Steuererklärung auf eigene Faust, eventuell mit digitaler Unterstützung.

- Ob die Nutzung von Software oder Handy-App infrage kommt?
Wenn ja, dann ist das bei simpleren (auch Apps geeignet) bis mittleren Fällen eine gute Option. In komplexeren Fällen eignet sich eine Steuersoftware, wenn der Nutzer etwas Bereitschaft mitbringt, sich selbst mit Steuerthemen zu befassen. Denn die Software bietet zwar viele Infos und Erklärungen, doch die müssen Nutzer lesen. Browserbasierte Dienste, wie Smartsteuer oder Wiso SteuerWeb, können auch für technische Laien relativ komfortabel nutzbar sein.

Um sich fit für die Steuererklärung zu machen, hilft Ihnen auch unser Premium-Dossier mit Steuertipps.

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