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Für Raser wird es teurer: Bundesrat beschließt umstrittenen Bußgeldkatalog

Ein Blitzer steht neben einer Straße am Cityring.
Ein Blitzer steht neben einer Straße am Cityring.

Nun also doch: Ein Jahr lang war über den Bußgeldkatalog gestritten worden. In den Regeln ist festgehalten, wie hoch die Strafe für Verkehrssünder ausfällt und ob es Punkte in Flensburg gibt. An diesem Freitag hat der Bundesrat höheren Bußgeldern zugestimmt. Teurer werden künftig zum Beispiel Parkverstöße. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Überdies sollen Radfahrer und Fußgänger besser geschützt werden.

Der Bußgeldkatalog ist im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Mit der heute beschlossenen Änderung kommen neue Vergehen hinzu – und in manchen Fällen wird das Strafmaß erhöht. Business Insider hat fünf aktuelle Verkehrssünden mit denen im ersten Bußgeldkatalog, der zum 1. Januar 1990 in Kraft getreten war, verglichen:

So haben sich die Strafen über die Jahre verändert

Blitzer: Der neue Bußgeldkatalog bittet Raser stärker zur Kasse. Wer künftig innerorts zwischen 16 und 20 Kilometern pro Stunde zu schnell geblitzt wird, muss 70 Euro zahlen statt bisher 35 Euro zahlen. 1990 waren für das Vergehen 100 Deutsche Mark (DM) fällig. Die damalige Strafe ist im Vergleich höher: Da die DM im Jahr 1990 laut Deutscher Bundesbank eine Kaufkraft von 0,84 Euro hatte, heißt das: Für das zu schnelle Fahren mussten damals umgerechnet 84 Euro bezahlt werden.

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Alkohol am Steuer: Wer alkoholisiert Auto fährt, muss nicht nur viel Geld zahlen, sondern kann auch seinen Führerschein verlieren. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Grenze von 0,5 Promille kostet derzeit 500 Euro. Wenn unter Alkoholeinfluss dazu der Verkehr gefährdet wird, gilt eine Grenze von 0,3 Promille, und der Führerschein wird entzogen. Im Vergleich zu 1990 wurde diese Regel verschärft: Damals lag die Grenze noch bei 0,8 Promille. Beim ersten Verstoß waren 500 DM fällig, umgerechnet also 420 Euro.

Zebrastreifen: Wer 1990 an einem Fußgängerüberweg das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglichte und erwischt wurde, war 100 DM ärmer. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft waren das umgerechnet 84 Euro. Das ist etwas mehr als die 80 Euro, die heute für das gleiche Vergehen gezahlt werden müssen. Damals wurde im Gesetz nicht hinsichtlich der "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" unterschieden. Wenn das heute dazu kommt, sind 100 Euro fällig.

Rote Ampel: Deutlich teurer ist das Überfahren einer roten Ampel geworden. 1990 wurden dafür 100 DM verlangt – umgerechnet also 84 Euro. Heute wird der Verstoß differenzierter und nicht nur vom Bußgeld her stärker geahndet: Wer über die Ampel fährt, wenn diese länger als eine Sekunde auf Rot steht, zahlt 200 Euro und muss den Führerschein abgeben. Der wird für einen Monat einbehalten. Bei einer Gefährdung anderer sind es 320 und bei verursachtem Sachschaden 360 Euro.

Hauptuntersuchung: Außer Neuwagen müssen Autos alle zwei Jahre bei einer Hauptuntersuchung überprüft werden, ob sie noch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. 1990 kostete eine mehr als achtmonatige Überziehung des Datums an der Plakette 80 DM – also etwa 67 Euro. Damit ist das identische Vergehen heute sogar preiswerter: Wer so lange überzieht, muss gerade 60 Euro bezahlen. Dafür gibt es aber zusätzlich einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.

Falschparker: Wer sein Auto im Halteverbot abstellt, muss mit Knöllchen in Höhe von bis zu 55 Euro statt bisher 15 Euro rechnen. Außerdem kostet das Zuparken gekennzeichneter Feuerwehrzufahrten nun 100 Euro Bußgeld.

Ab wann gelten die härteren Strafen?

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft – erwartet wird dies noch im Herbst.

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit. Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

cri/dpa