Für persönliche Gespräche in Arbeitsagenturen gilt 2G-Regel
NÜRNBERG (dpa-AFX) - In den Arbeitsagenturen gilt für persönliche Gespräche künftig die 2G-Regel. Ab Donnerstag sei bundesweit der Nachweis nötig, geimpft oder genesen zu sein, teilte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag in Nürnberg mit. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen seien oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollten, würden online oder telefonisch beraten oder könnten eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung sei weiterhin für alle Kunden am Notfallschalter möglich.