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Wie die FDP Partnerschaften außerhalb der Ehe steuerlich belohnen will

Mit dem neuen Ampel-Partnerschaftsmodell sollen auch Menschen außerhalb der Familie oder ohne Liebesbeziehung rechtlich Verantwortung übernehmen können.
Mit dem neuen Ampel-Partnerschaftsmodell sollen auch Menschen außerhalb der Familie oder ohne Liebesbeziehung rechtlich Verantwortung übernehmen können.

Es ist eines der größten Projekte, das die grüne Familienministerin Anne Spiegel im kommenden Jahr mit FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann aus dem Koalitionsvertrag vorantreiben will: die Verantwortungsgemeinschaft. Sie soll es zwei oder mehr volljährigen Menschen erlauben, jenseits der Liebesbeziehung rechtlich Verantwortung füreinander zu übernehmen. Alleinerziehende, die zusammen wohnen, dürfen sich dann gegenseitig im Krankenhaus besuchen und Patientenverfügungen austauschen. Senioren und Seniorinnen in Mehrgenerationen-Häusern dürfen auch ohne Ehe oder Beziehung Renten zusammenlegen oder im Todesfall bei der Miete einspringen.

Allein unter den Seniorinnen über 65 Jahren könnten Hunderte von dem neuen Partnerschaftsmodell profitieren – fast die Hälfte von ihnen ist alleinstehend. Und auch den rund drei Millionen Alleinerziehenden in Deutschland könnte es im Alltag helfen. Bis zur Mitte der Wahlperiode will FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann deshalb die "größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte" umsetzen, wie er Anfang Januar erklärte.

Doch ausgerechnet zwischen den beiden Parteien der federführenden Ministerien, Grüne und FDP, scheint noch ein Punkt umstritten zu sein: steuerliche Vergünstigungen.

Die FDP hält steuerliche Vergünstigungen in der Verantwortungsgemeinschaft für möglich

„Wenn jemand diese Pflicht übernimmt, wären auch steuerliche Vergünstigungen denkbar, etwa eine andere Steuerklasse bei Einkommen, Erbschaften oder Schenkungen", erklärt Stephan Thomae Business Insider, der das Thema für die FDP im Koalitionsvertrag verhandelte. Für die Grünen sei das jedoch keine Option in den Verhandlungen gewesen, sagt er.

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Wie das im Alltag aussehen kann, macht Frankreich bereits seit dem Jahr 1999 vor: Neben der klassischen Ehe gibt es den "pacte civile de solidarité", kurz PACS. Dort wird eine Art Notariatsvertrag zwischen zwei Personen abgeschlossen, die einen gemeinsamen Wohnort haben müssen, aber nicht verwandt sein dürfen. Der Vertrag regelt dann die gegenseitigen Rechte und Pflichten beider Personen und der Staat begünstigt sie bei Steuern und einem weitgehend der Ehe angenähertem Erbrecht.

In Deutschland ist vom vorgesehenen rechtlichen Rahmen für ein neues Modell der Partnerschaft jedoch erst wenig bekannt. Offen bleibt damit auch die Frage, ob sich darin Steuervergünstigungen wiederfinden werden. Klar ist aber, den Entwurf der Gesetzesänderung arbeitet unter Marco Buschmann ein FDP-geführtes Justizministerium aus. Dieser äußerte sich bislang nur zu den Abstufungen des Partnerschaftsmodells: Es solle zu den verschiedenen Lebenssituationen passen und deshalb voraussichtlich mehrere Stufen anbieten, in der die Partner und Partnerinnen unterschiedlich intensiv die Verantwortung füreinander übernehmen könnten.

"Es kann nicht darum gehen, ein neues Steuersparmodell zu entwickeln"

Ein Blick in einen FDP-Antrag zum Thema Verantwortungsgemeinschaften aus dem Jahr 2020 zeigt jedoch: In der ursprünglichen Idee der Liberalen waren schon immer steuerliche Vorteile vorgesehen. Sollten sich Personen einer Verantwortungsgemeinschaft für eine gegenseitige Pflege entscheiden oder sogar zu gegenseitigem Unterhalt, sollte dies durch Vorteile wie beispielsweise Steuerfreibeträge oder Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer honoriert werden.

Schon damals lehnten Grünen-Abgeordnete diesen Antrag ab: "Es kann nicht darum gehen, ein neues Steuersparmodell zu entwickeln", sagte etwa die Grünen-Abgeordnete Katja Dörner in einer Rede im Mai 2021. Den größten Widerspruch sah sie dabei darin, dass die FDP-Idee der Verantwortungsgemeinschaft einkommens-, schenkungs- und erbschaftssteuerliche Vorteile bringen würde, aber gleichzeitig unbürokratisch und jederzeit auflösbar sein sollte.

Ginge es deshalb nach den Grünen, sollte die Verantwortungsgemeinschaft sich deshalb eher darauf konzentrieren, dass Menschen ihr Alltagsleben rechtlich absichern können. "Pakt für das Zusammenleben", hieß ein früheres Konzept dazu. Im Fokus stünde hier vor allem, dass man sich in kritischen Situationen vertreten kann, aber auch medizinische Auskunft bekommen könnte. Die heute schon existierende Möglichkeit, etwa bei individuellen Verträgen oder Vollmachten, werde damit also nur rechtlich erleichtert.

Für FDP-Geschäftsführer Thomae könnten steuerliche Erleichterungen vor allem aber noch einen ganz anderen Vorteil der Verantwortungsgemeinschaft honorieren: „Heute muss der Staat einspringen, wenn Menschen nicht durch ihre Familien unterstützt werden", sagt er. Mit diesem Modell könnte aus seiner Sicht aber der Staat entlastet werden, wenn mehrere Personen gemeinsam Verantwortung füreinander übernehmen. Schließlich würden Pflegeeinrichtungen womöglich weniger in Anspruch genommen werden.