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Für Corona-Beschränkungen soll Vier-Wochen-Befristung kommen

BERLIN (dpa-AFX) - Die geplanten genaueren gesetzlichen Grundlagen für Corona-Beschränkungen sollen auch konkrete Vorgaben zur Befristung machen. "Maßnahmen der Landesregierungen sind in Zukunft wie von der SPD gefordert immer zu befristen und das grundsätzlich auf vier Wochen", sagte SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Sie könnten dann nur mit einer erneuten Entscheidung der Landesregierung verlängert werden. Diese generelle Befristung habe den Vorteil, dass bei Fristablauf geprüft werden müsse, inwieweit Maßnahmen noch erforderlich und angemessen seien.

Bundestag und Bundesrat sollen an diesem Mittwoch über einen neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes abstimmen, der eine genauere Rechtsgrundlage schaffen soll. Angesichts von Kritik und rechtlichen Zweifeln am bisherigen Vorgehen von Bund und Ländern sollen "besondere Schutzmaßnahmen" gegen das Coronavirus geregelt werden. Welche Schritte nötig sein könnten, soll einzeln aufgelistet werden - etwa Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder Untersagungen, Beschränkungen und Schließungen.

Für Rechtsverordnungen der Länder zu solchen Beschränkungen soll eine Begründungspflicht kommen, um Entscheidungsgründe transparent zu machen. Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Befristung von Maßnahmen. In der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses wurde dazu eine konkrete Zeitvorgabe ergänzt: "Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen; sie kann verlängert werden."