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EZB: Karlsruher Urteil schränkt Handlungsfähigkeit nicht ein

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Europäische Zentralbank sieht ihren Handlungsspielraum durch das kritische Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihenkäufen nicht eingeschränkt. "Wir sind sicher, dass alles, was wir tun, notwendig ist, um unser Mandat zu erfüllen. Und wir werden tun, was wir müssen, um unser Mandat zu erfüllen", sagte der Chefvolkswirt der Notenbank, Philip Lane, in einem am Montag veröffentlichten Interview mit der spanischen Tageszeitung "El País".

Hauptziel der EZB ist ein ausgewogenes Preisniveau für den Euroraum mit seinen 19 Ländern. Mittelfristig wird eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent angestrebt. Das viele Geld, das über Anleihenkäufe in Umlauf kommt, heizt normalerweise die Inflation an.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 5. Mai die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe beanstandet (Az. 2 BvR 859/15 u.a.). Die Bundesbank darf sich nach dem Urteil künftig nur an den Käufen beteiligen, wenn der EZB-Rat deren Verhältnismäßigkeit nachvollziehbar darlegt. Das oberste deutsche Gericht gab der Bundesregierung drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung zu bewegen. Erstmals stellte sich Karlsruhe mit seiner Entscheidung gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

"Wir sind eine unabhängige Zentralbank", betonte Lane. "Die EZB ist eine einzigartige Institution mit 19 Mitgliedsländern. Manchmal kann dies zu Kopfschmerzen führen. Aber die Tatsache, dass sich 19 Länder gegenseitig beobachten, hilft auch sicherzustellen, dass wir unabhängig sind."

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Lane erklärte, Geldpolitik habe immer Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen aller Wirtschaftssektoren: Unternehmen, Haushalte und auch Regierungen. "Vergessen wir auch nicht, dass die EZB in der Vergangenheit unter verschiedenen Umständen Entscheidungen

- wie zum Beispiel Zinserhöhungen treffen musste, die nicht allgemein

beliebt waren - auch bei Regierungen. Unsere Unabhängigkeit ist daher entscheidend, wenn wir unser Mandat erfüllen wollen."