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Auch EY-Deutschlandchef Barth soll im Untersuchungsausschuss zum Wirecard-Skandal aussagen

Im März werden die Parlamentarier die Ex-Wirtschaftsprüfer des Skandal-Finanzdienstleisters befragen. Allein 2019 rechneten sie 1,5 Millionen Euro ab.

Erst am vergangenen Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich die Wirtschaftsprüfer von EY im Wirecard-Skandal vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Seitdem ist klar: Die Prüfer, die die Abschlussberichte des Konzerns jahrelang uneingeschränkt testierten, müssen die Fragen der Parlamentarier beantworten.

Nun will der Untersuchungsausschuss in wenigen Wochen nicht nur mit den Prüfungen befasste EY-Mitarbeiter und Qualitätsmanager befragen, sondern auch den Deutschlandchef von EY, Hubert Barth. Dies erfuhr das Handelsblatt aus mit den Vorgängen vertrauten Kreisen.

Am 19. März sollen die EY-Prüfer Auskunft zu ihrer Arbeit und ihren Beobachtungen rund um den Finanzdienstleister geben, der im vergangenen Juni in die Insolvenz rutschte, nachdem sich ein milliardenschwerer Betrugsskandal offenbarte.

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Jahrelang hatten sowohl staatliche Institutionen wie Bundesfinanzaufsicht und Staatsanwaltschaft noch Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte es nicht vermocht, den Betrug aufzudecken, der sich vor ihren Augen abspielte und auf den es zahlreiche Hinweise gab.

Seit Oktober soll der neunköpfige Untersuchungsausschuss das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit dem Skandal um Wirecard untersuchen. Bis April muss der Ausschuss seine Befragung abgeschlossen haben

EY hatte Zweifel

Bereits im November waren EY-Mitarbeiter geladen, um über ihre Tätigkeit für Wirecard und ihre Beobachtungen zu berichten. Sie verweigerten damals aber die Aussage und verwiesen auf die ihnen als Prüfer gesetzlich auferlegte Verschwiegenheitspflicht.

Es sei unter Gerichten umstritten, wer Wirtschaftsprüfer von der Schweigepflicht entbinden müsse. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der klarstellte, dass im vorliegenden Fall die Entbindung durch den Insolvenzverwalter ausreicht.

Die Prüfer von EY hatten jahrelang einen besonders tiefen Einblick in die Geschäfte von Wirecard. Mehr als ein Jahrzehnt lang prüften sie die Abschlussberichte des Wirecard-Konzerns, der immer wieder Ziel von schwerwiegenden Betrugsvorwürfen war. Spätestens 2019 war auch EY zunehmend alarmiert, wie das Handelsblatt gerade erst berichtete.

Die Prüfgesellschaft, die ausweislich interner Wirecard-Unterlagen allein 2019 rund 1,5 Millionen Euro für ihre Dienste abrechnete, hegte Zweifel an der Integrität von Managern des Konzerns. Einbezogen in kritische Gespräche mit dem Wirecard-Aufsichtsrat und dessen Anwälten war dabei auch Hubert Barth.