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Expertin über Parteifinanzierung: Selbstbedienungseindruck vermeiden

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Gründe für einen Anstieg staatlicher Finanzierung von Parteien müssen nach Einschätzung einer Rechtsexpertin zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses vorliegen. Weder könne eine Begründung nachgereicht werden, noch könnten spätere Ereignisse als Beleg herangezogen werden, dass eine vorherige Anhebung notwendig war, sagte Prof. Sophie Schönberger vom Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Universität Düsseldorf am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht. Daher tauge der Verweis auf die Situation in der Corona-Pandemie auch nicht, um eine umstrittene Erhöhung aus dem Jahr 2018 um jährlich rund 25 Millionen Euro zu rechtfertigen. Union und SPD hatten die Änderung mit Herausforderungen durch Digitalisierung begründet.

Schönberger ist in der Verhandlung in Karlsruhe Bevollmächtigte der Bundestagsfraktionen von Grünen, Linke und FDP, die vom höchsten deutschen Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung prüfen lassen wollen. Die absolute Obergrenze für den staatlichen Teil der Parteienfinanzierung solle die Staatsfreiheit sicherstellen, argumentierte die Professorin. Sie solle aber auch den Eindruck der Selbstbedienung verhindern, der sonst zu einem Vertrauensverlust der Bevölkerung in Parteien und demokratische Institutionen führen könne.

Die Richterinnen und Richter stellten unter anderem infrage, wie weit die Begründungspflicht reicht und ob neben externen Argumenten für eine Anhebung - etwa die Digitalisierung - auch innerparteiliche Änderungen wie neue Teilhabeformen der Mitglieder Gründe sein können. Darüber hinaus ging es unter anderem um die Frage der Gewaltenteilung und der Geschäftsautonomie des Gesetzgebers gegenüber der Justiz.

Das Gericht verhandelte am Mittwoch den zweiten Tag über den sogenannten Normenkontrollantrag von Grünen, Linkspartei und FDP (2 BvF 2/18) sowie eine Organklage der AfD (2 BvE 5/18). Letztere war Schwerpunkt am Dienstag. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.