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Experte warnt: Das droht Unternehmen nach dem BGH-Urteil zur Bezahlung von Betriebsräten bei Volkswagen

Nach einem BGH-Urteil zu Volkswagen könnte die Bezahlung von Betriebsräten in vielen Unternehmen auf der Kippe stehen. - Copyright: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Nach einem BGH-Urteil zu Volkswagen könnte die Bezahlung von Betriebsräten in vielen Unternehmen auf der Kippe stehen. - Copyright: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Wolfsburg könnte bald überall sein. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zur üppigen Vergütung von Betriebsräten bei Volkswagen sorgt für Alarmstimmung in der deutschen Wirtschaft. Anlass ist die mündliche Urteilsbegründung des obersten Strafgerichts. Der renommierte Arbeitsrechtler Georg Annuß warnt vor einer "Riesenherausforderung" für Unternehmen in der gesamten Republik. Stehen sie demnächst vor der Wahl, die Gehälter von Arbeitnehmervertretern zu kürzen oder Strafverfahren zu riskieren? Zwar liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor. Doch bei VW drohen Betriebsräten schon jetzt schmerzhafte Einschnitte, wie Business Insider enthüllte.

VW - Volkswagen
VW - Volkswagen

Betriebsräte dürfen wegen ihres Engagements weder benachteiligt noch begünstigt werden

Der BGH kassierte vor zwei Wochen die Freisprüche des Landgerichts Braunschweig in einem Untreueprozess gegen vier Personalmanager des Autokonzerns. Sie sollen hochrangige Betriebsräte zu Unrecht wie Führungskräfte bezahlt und ihnen Boni gewährt haben. So verdiente Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh in Spitzenjahren bis zu 750.000 Euro. Das erfülle den Tatbestand der Untreue, befand das Gericht. Betriebsräte dürften nicht wie "Co-Manager" bezahlt werden. Aber einen Vorsatz erkannten die Richter bei den Angeklagten nicht. Nun muss der Prozess neu aufgerollt werden. Mehr Sprengkraft birgt jedoch in sich, welche Maßstäbe der BGH in der Revisionsverhandlung für die Bezahlung von Betriebsräten formulierte.

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Betriebsräte dürfen wegen ihres Engagements weder benachteiligt noch begünstigt werden. So sieht es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Um zu bestimmen, was ihnen als Vergütung zusteht, ziehen Firmen den Karriereweg anderer Mitarbeiter heran. Die Frage ist, wer als Vergleichsgruppe dient. Nach Informationen von Business Insider soll sich der BGH für eine Vergleichsgruppe nach strengen Maßstäben ausgesprochen haben. Demnach müssten Betriebsräte wohl entlohnt werden wie Kollegen in ihrem ursprünglichen Job. Ihre während der Freistellung erworbenen Qualifikationen fielen unter den Tisch. Unberücksichtigt bliebe das, was Fachleute als "hypothetische Karriere" bezeichnen. Also die individuellen Jobaussichten, die jemand im Unternehmen gehabt hätte.

"Riesenherausforderung" für Unternehmen

Sollte der BGH diese Linie im schriftlichen Urteil bestätigen, müsste sich der Gesetzgeber schnell an die jahrzehntealten Regeln für Betriebsräte heranwagen. Ansonsten stünden die Firmen vor einer „Riesenherausforderung, weil wir viele Konstellationen haben, in denen Betriebsratsmitglieder entsprechend ihrer tatsächlich vorhandenen Qualifikationen befördert wurden“, sagt Annuß, der an der Universität Regensburg als Professor für Arbeits- und Sozialrecht lehrt.

Bei Volkswagen gelangen Arbeiterführern spektakuläre Karrieren. Osterloh stieg als Betriebsrat ins Management des Konzerns auf. Vor dem Landgericht Braunschweig sagte ein angeklagter Personalleiter, dass Osterloh ein Manager mit Fähigkeiten sei, wie es ihn nur "ganz selten" gebe. Er halte es für "absurd", ihm als Betriebsrat nur den Lohnausfall in seiner früheren Tätigkeit als Beanstandungsbeheber zu ersetzen. Bei Osterloh honorierten die Verantwortlichen auch die Angebote, die ihm gemacht worden waren, in eine Führungsrolle auf Arbeitgeberseite zu wechseln. Das brachte die Ex-Personalvorstände Karlheinz Blessing und Horst Neumann sowie zwei Personalleiter schließlich wegen Untreueverdachts vor Gericht.

Man dürfe nicht nur auf die prominenten Betriebsratsvorsitzenden von Großunternehmen blicken, erklärt der Arbeitsrechtler Annuß. Auch bei kleineren Gehaltssprüngen für Betriebsräte könnten Personalern in Zukunft Strafverfahren wie bei VW blühen. „Wenn ein Betriebsratsmitglied nach dem Prinzip der Bestenauslese einen gewissen Aufstieg macht, ergäben sich Unsicherheiten für die Unternehmen, wenn sie die während des Betriebsratsamts erworbenen Qualifikationen berücksichtigen würden“, sagt Annuß. „Da sind viele jetzt in der Zwickmühle.“

Ob es nun zu einer Novelle des seit Jahren umstrittenen Betriebsverfassungsgesetzes kommt? Nach dem jetzigen BGH-Urteil sehen Unternehmen wie Gewerkschaften die Politik unter Zugzwang. Öffentlich formuliert das aber noch niemand. Alle warten auf die schriftlichen Ausführungen des BGH. Man habe das Urteil "natürlich auf dem Schirm", erklärt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Aber man könne "erst mögliche Folgen abschätzen oder bewerten, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt". Näher äußert sich das Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht.