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Exit-Strategie für den Shopping-Marathon

«Yes, was für ein Mega-Schnäppchen!», mag sich mancher im Shopping-Wahn denken - und hat sich am Ende zu früh gefreut.
«Yes, was für ein Mega-Schnäppchen!», mag sich mancher im Shopping-Wahn denken - und hat sich am Ende zu früh gefreut.

Rückwärts laufende Bestandszähler oder Sanduhren, in denen es schnell rieselt: So drängen Onlineshops gern zum Kauf. Und nur allzu leicht gibt der Käufer nach. Doch selbst dann ist guter Rat nicht teuer.

Mainz (dpa/tmn) - Black Friday und Cyber Monday stehen vor der Tür: Wer nun im Netz auf Schnäppchenjagd geht, sollte nicht nur sein Wunschprodukt möglichst genau kennen, sondern auch die üblichen Preise dafür.

Nur so lassen sich Rabattversprechen einordnen und Angebote vergleichen. Am besten prüft man mit mindestens zwei Preissuchmaschinen, ob sich die jeweilige Offerte nicht unterbieten lässt, rät die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz.

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Dazu addiert man noch die Versandkosten, achtet auf die angegebene Lieferzeit und zahlt besser nicht per Vorkasse. Wer sich zum Kauf hat drängen lassen, sollte zumindest im Nachhinein den gezahlten Preis prüfen, raten die Verbraucherschützer. Ist dieser zu hoch oder hat man eine viel zu lange Lieferfrist übersehen, kann man versuchen, den übereilten Kauf kostenlos zu stornieren.

Das Widerrufsrecht als Notnagel

Ist dies nicht möglich, bleibt immer noch das Widerrufsrecht als Exit-Strategie. Bei Onlinekäufen ist in der Regel der Widerruf des Kaufvertrags bis zu 14 Tage nach Lieferung möglich - ohne dass ein Grund dafür angegeben werden müsste. Allerdings kann der Händler vereinbaren, dass der Käufer die Rücksendekosten tragen muss.

Es kann aber auch noch andere Gründe für eine Rückgabe geben als den Preis. Die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) raten, sich am besten schon vorher gründlich zu überleben, ob der Neukauf eines Gerätes wirklich notwendig ist. Ein defektes Gerät reparieren zu lassen, sei etwa fast immer nachhaltiger, als ein neues Produkt zu kaufen - selbst wenn dieses energieeffizienter sein sollte.

Gar nicht oder gebraucht kaufen ist nachhaltiger

Auch einen Gebrauchtkauf kann man als Alternative zum Neukauf in Erwägung ziehen, um Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen, argumentieren die RENN weiter. Gerade bei Notebooks oder Smartphones gebe es von Herstellern oder großen Händlern sogenannte Refurbished-Programme, in deren Rahmen die Geräte runderneuert und meist mit Garantie wieder verkauft werden.

Notebooks und Smartphones sind übrigens Geräteklassen, zu denen Händler häufig Geräteversicherungen anbieten. Diese seien aber «alles andere als sinnvoll», warnt der Bund der Versicherten (BdV). Wer die Policen unter die Lupe nimmt, erkenne schnell, dass die angebotene Absicherung überflüssig sei - zumal beispielsweise oft ein Diebstahlschutz fehle oder es in der Praxis im Fall eines Diebstahls häufig zur Leistungsverweigerung seitens der Versicherung komme.

Geräteversicherungen lohnen sich nicht

Kritisch sei auch, dass es sich bei den Geräte- meist um Zeitwertversicherungen handelt, die nur den aktuellen Wert erstatten. Doch gerade bei Smartphones sei der Wertverfall hoch. Obendrein sähen die Policen oft noch eine Selbstbeteiligung vor, die sich laut BdV an der Höhe des Kaufpreises orientiert. Besteht eine Hausratversicherung, sei das Smartphone darüber zum Neuwert versichert - bei Raub, Einbruch- und teils sogar bei Trickdiebstahl.