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Ex-Vorstandsmitglied Burkhard Ley kommt frei

Laut Staatsanwaltschaft sind wesentliche Straftaten erst begangen worden, nachdem Ley aus dem Vorstand ausgeschieden war. Der langjährige Finanzchef kommt nun auf freien Fuß.

Einer der derzeit vier in Untersuchungshaft sitzenden Ex-Verantwortlichen des Wirecard-Konzerns wird das Gefängnis voraussichtlich bald wieder lassen können. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat heute beantragt, den Haftbefehl gegen den im Juli verhafteten früheren Finanzvorstand des Zahlungsdienstleisters, Burkhard Ley, „gegen engmaschige Auflagen“ außer Vollzug zu setzen. Hierzu zählen unter anderem strenge Meldeauflagen.

Nach den bisherigen Ermittlungen war der Beschuldigte „im Unterschied zu den weiteren in Haft befindlichen Beschuldigten nur bis Ende 2017 an möglichen Taten beteiligt“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. „Wesentliche, insbesondere schadensträchtige Taten fanden nach Auffassung der Staatsanwaltschaft erst nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand statt.“

Im Juni dieses Jahres hatte Wirecard Insolvenz anmelden müssen. Der damalige Dax-Konzern stürzte über einen bis dato wohl beispiellosen Betrugsskandal: Nur Tage zuvor hatte das Unternehmen mit Sitz in Aschheim bei München eingeräumt, dass 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf philippinischen Treuhandkonten verbucht waren, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren.

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Seither läuft die Suche nach den Schuldigen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auf Hochtouren. In den Wochen direkt nach der Pleite überschlugen sich die Ereignisse geradezu. Der frühere Organisationsvorstand und Asienchef Jan Marsalek befindet sich auf der Flucht, der Ex-Vorstandschef Markus Braun wurde zunächst kurzzeitig festgenommen, kam wieder auf freien Fuß, um dann am 22. Juli zusammen mit Ley und einem weiteren Ex-Manager, dem Chefbuchhalter, wieder verhaftet zu werden.

Ebenfalls inhaftiert ist ein weiterer Manager, der frühere Dubai-Statthalter des Konzerns. Er gilt bisher als Kronzeuge in dem Verfahren. Seine Aussagen gaben einen wesentlichen Ausschlag für die Inhaftierung Leys, der von 2006 bis 2017 Wirecard-Finanzvorstand war und auch danach noch als Berater des Konzern agierte.

Ley weist sämtliche Vorwürfe zurück

Insbesondere die umfassenden Angaben des Kronzeugen begründeten demnach den Verdacht, dass die verhafteten Manager inklusive dem Kronzeugen selbst sowie weitere Mittäter „im Jahr 2015 übereinkamen, die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen von Wirecard aufzublähen“, teilte die Staatsanwaltschaft anlässlich der Verhaftungen im Juli mit.

Der den Beschuldigten zur Last gelegte Sachverhalt müsse „erheblich erweitert werden“, so eine Sprecherin seinerzeit. Die Vorwürfe gegen die meist langjährigen Wirecard-Verantwortlichen lauten unter anderem auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug und Marktmanipulation in mehreren Fällen.

Braun hat die Vorwürfe bisher stets zurückgewiesen. Von seinen Verteidigern eingereichte Haftbeschwerden blieben aber bis dato erfolglos. Auch Ley hatte die Anschuldigungen durch seinen Anwalt Norbert Scharf bereits unmittelbar nach der Verhaftung zurückweisen lassen.

„Mein Mandant hat sich dem Verfahren gestellt und tut dies weiterhin. Er weist gegen ihn gerichtete Vorwürfe zurück“, erklärte der Verteidiger damals. Zudem habe Ley „in jüngster Zeit bereits freiwillig im Rahmen einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Der Haftbefehl ist deshalb nicht nachvollziehbar.“

Eine Haftbeschwerde reichte Ley laut Handelsblatt-Informationen, anders als Braun, nicht ein. Dennoch kommt er nach gut drei Monaten wieder auf freien Fuß, sobald er eine Kaution hinterlegt hat und anschließend die strengen Meldeauflagen erfüllt. Man überprüfe regelmäßig, ob eine Untersuchungshaft weiterhin notwendig sei, erklärte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde auf Anfrage. Dabei fließe die Schwere des vermuteten Tatbeitrags des Beschuldigten in die Erwägungen ein.

Zwar geht die Staatsanwaltschaft von einer weiter bestehenden Flucht- und Verdunkelungsgefahr aus, wie die Behörde am Montag mitteilte. Allerdings sei diese im Vergleich zu den weiteren Beschuldigten geringer, zudem könne ihr „durch die umfangreichen Auflagen hinreichend begegnet werden“. So sei etwa das Vermögen des Beschuldigten bereits umfassend gesichert.

Laut Handelsblatt-Informationen wurde im Rahmen der Vermögensabschöpfung bei Ley bereits eine Millionensumme sichergestellt. Aus diesem Grund beläuft sich die Kaution für die Freilassung des Ex-Finanzchefs nun auf eine moderate Summe.