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Ex-Starunternehmerin Holmes kann Haftantritt nicht lange verzögern

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) -Die wegen Betrugs verurteilte einstige Starunternehmerin Elizabeth Holmes ist mit dem Versuch gescheitert, den Antritt der Haftstrafe bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens hinauszuzögern. Ein Berufungsgericht in Kalifornien entschied am Dienstag, dass es dafür keine ausreichenden Zweifel am Urteil gebe.

Holmes war Gründerin und Chefin des Start-ups Theranos, mit dem sie Bluttests zu revolutionieren versprach. Bei Theranos reichten angeblich nur wenige Tropfen Blut auch für komplexe Tests. Holmes wurde gefeiert, Theranos erreichte in Finanzierungsrunden eine Bewertung von neun Milliarden Dollar. Doch dann stellte sich heraus, dass die Technologie nicht funktionierte. Holmes und ihr Top-Manager Ramesh Balwani wurden wegen des Vorwurfs verurteilt, Investoren gezielt hinters Licht geführt zu haben.

Ursprünglich sollte Holmes, die während des Verfahrens zwei Kinder bekam, ihre gut elfjährige Haftstrafe bereits Ende April antreten. Doch mit ihrem Antrag, den Haftbeginn für die Dauer der Berufung auszusetzen, wurde der Zeitplan gekippt. Jetzt soll ein Richter in der ersten Instanz in San Jose einen neuen Termin festlegen. Am Dienstag legte er den Betrag, den Holmes und Balwani Anlegern schulden, auf gut 452 Millionen Dollar fest.