Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0786
    -0,0007 (-0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    64.653,66
    -789,88 (-1,21%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Ex-Minister Jens Spahn als Zeuge im Betrugsprozess erwartet

OSNABRÜCK (dpa-AFX) -In einem Prozess wegen des versuchten Betrugs in Millionenhöhe bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken wird am Dienstag (9.00 Uhr) der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als Zeuge im Landgericht Osnabrück erwartet. Der CDU-Politiker soll sich dazu äußern, ob er mit dem angeklagten Unternehmer im Frühjahr 2020 persönlich über eine mögliche Beschaffung von Schutzmasken gesprochen hatte. Spahn bestreitet das.

Der bereits im vergangenen Jahr wegen betrügerischer Windkraftgeschäfte verurteilte Angeklagte hatte das in dem vorangegangenen Prozess im Gerichtssaal ausgesagt. Er hatte auch behauptet, Spahn habe eine persönliche finanzielle Beteiligung an dem Geschäft erwartet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind diese Vorwürfe erwiesenermaßen falsch.

Der Ex-Unternehmer ist deshalb nicht nur wegen versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall, sondern auch wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens sowie falscher Verdächtigung angeklagt. Spahn selbst hatte Anzeige erstattet.

Der Angeklagte soll damals dem Bundesgesundheitsminister zu Beginn der Corona-Pandemie die Lieferung von mehreren Millionen Masken vorgeschlagen und 14 Millionen Euro Vorkasse für das Geschäft verlangt haben. Er sei aber weder in der Lage noch willens gewesen, die versprochenen Masken zu liefern, heißt es in der Anklage. Spahn ging nicht auf das Angebot ein.