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Europa-Parlament einigt sich auf PRIIPs-Verschiebung

Die EU-Kommission hatte es vorgeschlagen, das Europa-Parlament hat es nun beschlossen: Die Umsetzung der PRIIPs-Verordnung wird um ein Jahr verschoben. Grundlegendes soll nicht mehr geändert werden.

Die Verordnung PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products), die sich in MiFID II einbettet, sollte eigentlich im kommenden Januar umgesetzt werden. Doch das Projekt ist in ebenso in Verzug wie MiFID II. Deshalb schlug die EU-Kommission Anfang November eine Verschiebung von PRIIPs auf Januar 2018 vor, was gleichzeitig auch der vereinbarte Termin für die Umsetzung von MiFID II ist. Wie erwartet, billigte das Europäische Parlament in dieser Woche den Vorschlag. Mit der Umsetzung soll Rechtssicherheit geschaffen sowie eine reibungslose Einführung des Anlegerinformationsblattes gewährleistet werden. Der Inhalt der Verordnung soll laut EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis allerdings nicht mehr für neue Diskussionen geöffnet werden.

Der CSU-Finanzexperte und stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Europa-Parlament, Markus Ferber, kommentiert die Entscheidung im Magazin DAS INVESTMENT so:

"Dass wir das Inkrafttreten der PRIIPs verschieben mussten, ist allein der Kommission und den Aufsichtsbehörden zuzuschreiben, die nicht in der Lage waren, vernünftige Detailregeln auszuarbeiten", so Ferber.

Da ein Inkrafttreten der PRIIPs ohne diese Umsetzungsrechtsakte im Chaos geendet hätte, sei die Verschiebung unumgänglich. Jetzt tritt PRIIPs zum selben Stichtag wie die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft. Das werde die Umsetzung für alle Betroffenen erleichtern. "Jetzt ist die Kommission am Zug, schnell vernünftige Umsetzungsrechtsakte vorzulegen, damit genug Zeit für die Umsetzung bleibt", so Ferber.

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Darum geht es

Bei der PRIIPs-Verordnung geht es darum, wie Wertpapiere und Finanzinstrumente Kunden gegenüber beschrieben werden. Eine der Schlüsselgrößen im Regulierungsvorhaben von PRIIPs ist beispielsweise die Risikoklassifizierung. Die Risikoklassifizierung soll Anlegern helfen, gepackte Anlageprodukte wie Zertifikate, Fonds oder Lebensversicherungen besser zu verstehen und miteinander zu vergleichen. Danach kann sich zukünftig auch richten, welche Wertpapiere und Finanzprodukte welchen Kunden empfohlen werden dürfen.

(MvA)