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Wie der europäische Datenraum die Medizin revolutionieren soll

Mediziner und Forscher sollen bald europaweit Gesundheitsdaten austauschen. Doch es gibt einiges beim Datenschutz zu tun – europaweit und in Deutschland.

Andreas Gerber ist optimistisch. „Die Hoffnung ist berechtigt, dass wir noch in diesem Jahr gute Daten für den Impfstoff vorlegen“, sagte er am Donnerstag bei der Handelsblatt-Veranstaltung „Health — The Digital Future“. Gerber ist Vorstandschef von Janssen Deutschland, der Pharmatochter des US-Gesundheitsunternehmens Johnson & Johnson. Das in Belgien gegründete Unternehmen ist seit September in der finalen Erprobung für seinen Corona-Impfstoff. 2021 will Gerber die Auslieferung beginnen.

Noch bevor er selbst Daten vorlegen kann, braucht er sie aber selbst: für die Forschung. Die Auswertung von Daten durch die Gesundheitsforschung ist das derzeit wohl meist diskutierte Thema im Gesundheitssystem — abgesehen vom Corona-Impfstoff. Die Digitalisierung hebt die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten auf ein völlig neues Level. Nutzen können Unternehmen und Institutionen die neue Datenwelt noch nicht.

Auch die Politik hat das erkannt. Die Bundesregierung hat deshalb die Errichtung eines europäischen Gesundheitsdatenraums weit oben auf die Agenda für ihre derzeitige EU-Ratspräsidentschaft gestellt. Ein solcher Datenraum soll einheitliche Regularien und Infrastrukturen für einen europaweiten Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen. Denn aktuell liegen die Daten in unterschiedlicher Form und auf nicht-kompatiblen Plattformen vor. Das verhindert, dass sie einfach miteinander verknüpft werden können.

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2021 plane man außerdem, den Rechtsrahmen dafür fertigzustellen, sagte Gottfried Ludewig, Leiter der Digitalisierungsabteilung im Bundesministerium für Gesundheit, bei der Handelsblatt-Veranstaltung. 2022 und 2023 soll die technische Infrastruktur finalisiert werden. Ludewig ergänzte aber: „Wir sind wahrscheinlich nie fertig, weil wir den Datenraum immer weiter entwickeln werden.“

Jedes EU-Mitgliedsland sei bereits dabei, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich alle untereinander vernetzen könnten. „Wir brauchen schnelle kleine Projekte, die Geschwindigkeit in das Vorhaben des europäischen Gesundheitsdatenraums bringen“, sagte Ludewig.

Ein großes Projekt hingegen ist das Vorhaben für einen Verhaltenskodex für den Umgang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die lässt zwar die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im europäischen Kontext zu.

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Da sie aber nur einen Rahmen und keine eindeutigen Regularien vorgibt, wird sie vielfach von den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt. Hinzu kommt, dass die DSGVO den Staaten Öffnungsklauseln erlaubt. „Da hat sich das ein oder andere Land ordentlich ausgetobt“, sagte Heike Thielmann, Beauftragte des Vorstandes bei der AOK-Nordost für Datenschutz, bei der Handelsblatt-Veranstaltung. So schreibe die DSGVO zum Beispiel vor, dass personenbezogene Daten nur anonym gesammelt werden dürfen. Wie genau diese Anonymität dann umgesetzt wird, darüber seien sich die Institutionen in den Ländern schon nicht mehr einig, ergänzt Andreas Giese auf der Handelsblatt-Veranstaltung, Geschäftsführer von dem Softwareunternehmen SnkeOS.

Ärger um elektronische Patientenakte

Entscheidender Baustein, um den europäischen Datenaustausch zu ermöglichen, soll in Deutschland insbesondere die elektronische Patientenakte werden. Ab Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine Akte anbieten, in der diese ihre medizinischen Dokumente wie Arztbriefe oder Befunde sammeln und mit Ärzten teilen können. Das soll Fehlmedikationen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Doch stellen sich auch auf nationaler Ebene noch Fragen zur DSGVO.

Die gesetzlichen Regelungen zur Patientenakte waren im Sommer verabschiedet worden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und mehrere seiner Länderkollegen hatten sie im Anschluss als europarechtswidrig eingestuft. Die Datenschützer stören sich daran, dass Versicherte im ersten Jahr der Akte nicht für jedes Dokument einzeln auswählen können, ob sie es einem Arzt zeigen. Sie können nur ihre gesamten oder keine Dokumente freigeben. Außerdem wird kritisiert, dass dokumentengenaue Freigabe, die ab 2022 dann möglich ist, nur über Smartphones umsetzbar sein wird.

Kelber hat gegenüber den 65 Krankenkassen, für die er zuständig ist, nun eine Warnung ausgesprochen. Das Dokument liegt dem Handelsblatt vor. Darin schreibt er erstmals, die Regelungen zur Patientenakte ständen nicht nur in Widerspruch zu europäischem, sondern auch zu nationalem Recht. Dass der Patient für den dokumentengenauen Zugriff ein Smartphone brauche, widerspreche der „Souveränität des Versicherten“, die der Gesetzgeber im gleichen Gesetz festgelegt habe wie die kritisierten Regeln zur Akte.

Zudem sehe einen Verstoß gegen die DSGVO-Grundsätze der Datenminimierung, Erforderlichkeit und Zweckbindung sowie Vertraulichkeit. Kelber schreibt: „Ich rege daher dringend an, dass ihre Krankenkasse ab dem 1. Januar 2021 ihren Versicherten nur eine solche elektronische Patientenakte anbietet, die den aufgezeigten Vorgaben der DSGVO entspricht.“ Man prüfe die Erforderlichtkeit weiterer Maßnahmen.

Der Brief habe Jens Baas am Mittwoch erreicht, sagte der Vorstandschef von Deutschlands größter Krankenkasse Techniker bei der Handelsblatt-Konferenz. „Nun müssen wir uns überlegen, mit wem wir uns anlegen“, sagte Baas. Entweder wähle man das Bundesgesundheitsministerium, das den Start der Patientenakte von den Krankenkassen ab 2021 verlangt — oder mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten. Dessen Kritik wies Baas zurück. „Kelber hat inhaltlich nicht recht“, sagte er.

Baas kritisierte, dass die unterschiedliche Auslegung der DSGVO offensichtlich bereits innerhalb Deutschlands ein Problem sei. „Fragen Sie drei Landesdatenschützer und Sie kriegen drei unterschiedliche Antworten. Fragen dann noch den Bundesdatenschutzbeauftragten, und sie kriegen eine weitere“, so Baas. Und die sei dann meist nochmal extremer.

Mehr: Lehren aus Corona: Spahn will die EU zu einer Gesundheitsgemeinschaft formen