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Euro-Krise reloaded?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB für teilweise verfassungswidrig eingestuft hat, wird viel über die Folgen diskutiert. Steht die EU nun vor einem heißen Euro-Sommer?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Mai 2020 mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank EZB (PSPP, Public Sector Purchase Program) stattgegeben und die Beschlüsse dazu als „Ultra-Vires“-Maßnahmen klassifiziert, also als außerhalb der Kompetenzen der EZB. Solange der EZB-Rat nicht mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung oder ähnlichem die Bedenken des Verfassungsgerichtes entkräftet, ist der Bundesbank mit einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten untersagt, an Umsetzung und Vollzug der Beschlüsse zum PSPP mitzuwirken. Das Verfassungsgericht hat außerdem betont, dass das Urteil nicht das neue Programm der EZB im Zuge der Corona-Krise, das sogenannten PEPP-Programm (Pandemic Emergency Purchase Program), betrifft, da dieses nicht Gegenstand der Klage gewesen sei.

Kapitalmärkte ticken einfach. Die Unterstützung der Notenbank war im letzten Jahrzehnt einer der dominierenden Faktoren am Kapitalmarkt – in der Eurozone der sogenannte „Draghi-Put“ („Whatever it takes“). In Krisenfällen oder Marktanspannungen mit hoher Volatilität sorgte die Notenbank für Entspannung. Damit ist die essenzielle Frage der Kapitalmärkte: Wird die Handlungsfähigkeit der Notenbank durch dieses Urteil dauerhaft negativ beeinflusst oder gar signifikant eingeschränkt?

Die Antwort ist ein klares „Jein“. Eine ausführliche Begründung der geprüften Handlungsoptionen durch die EZB sollte keine Herausforderung sein. Das Urteil ist kein prinzipielles Verdikt von Staatsanleihekäufen der EZB. Das Urteil hat sie auch definitiv nicht als monetäre Staatsfinanzierung gewertet. Auch berührt das Urteil die jüngsten PEPP-Programme zunächst nicht. Allerdings begründet das Verfassungsgericht die Ablehnung der monetären Staatsfinanzierung explizit mit den Schranken, die sich die EZB bislang selbst gesetzt hatte (Obergrenzen von 33 Prozent je Wertpapierkennnummer). Auch die im Rahmen des PEPP in der Außenkommunikation aufgeweichte Orientierung am Kapitalschlüssel sollte dem Geist des Urteils widersprechen.

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Die ersten Reaktionen auf das Urteil aber deuten nicht auf eine sachliche Diskussion der angemahnten Inhalte, sondern auf einen Zusammenprall der Institutionen. Das Urteil war wenig schmeichelhaft für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und sein Urteil von 2018, der das Staatsanleiheprogramm als vereinbar mit Europäischem Recht ansah. Ein solcher Zusammenprall der Institutionen dürfte Unsicherheit an den Kapitalmärkten auslösen, da die Folgen eines solchen Konfliktes nicht absehbar sind.

Die ersten Reaktionen auf das Urteil geben einen Vorgeschmack auf das, was kommen könnte. Die EZB stellt fest, dass sie Kenntnis von dem Urteil nehme, dass aber der EuGH im Dezember 2018 die Rechtmäßigkeit des Staatsanleihekaufprogrammes im Zusammenhang mit dem Mandat der EZB zur Preisstabilität beschlossen habe. Der ehemalige Ministerpräsident Italiens und jetzige Kommissar für Wirtschaft und Währung innerhalb der EU-Kommission Paolo Gentiloni hob den Vorrang des EU-Rechtes hervor. Der EuGH wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass nur er Verstöße von EU-Institutionen gegen EU-Recht feststellen könne. Die Präsidentin der EU-Kommission äußerte sich, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland geprüft werde.

Leider wird der inhaltlich sehr ausgewogenen Begründung des Verfassungsgerichts in der öffentlichen Diskussion nicht ausreichend Rechnung getragen, ein Problem, das wir hier auch nicht lösen können.

Die Diskussion, dem Verfassungsgericht „EU-Feindlichkeit“ zu unterstellen, zeigt aber, dass es dem einen oder anderen durchaus darum gehen mag, ein „Ultra-Vires“-Urteil der nationalen Gerichte prinzipiell auszuschließen. Damit wäre dann die Selbstermächtigung europäischer Institutionen, vor denen das Verfassungsgericht warnt, de facto Realität und, ein paar Ecken weiter gedacht, der Weg zu Eurobonds frei, zumindest durch die Hintertür von Coronabonds.

Denn die öffentliche Schuldenpolitik vieler europäischer Länder befindet sich in einem kritischen Bereich. Eine Haftungsübernahme der Länder untereinander ist nach geltendem Recht durch die europäischen Verträge ausgeschlossen. Die Defizite der südeuropäischen Länder, aber auch Frankreichs, werden durch die Corona-Krise auf kaum erträgliche Niveaus angehoben werden. Die EZB kann mit ihrer großzügigen Geldpolitik risikoreiche Anlagen unterstützen und die Lasten für Staaten erträglicher gestalten, aber nicht das grundsätzliche Problem eingeschränkter staatlicher Handlungsfähigkeit in der Zukunft lösen. Entsprechend hatte die Frage gemeinschaftlicher Haftung zuletzt an Fahrt aufgenommen. Genau deswegen könnte das Bundesverfassungsgerichtsurteil instrumentalisiert werden, nach dem Motto „Für oder gegen Europa?“ Denn auch bei Themen von gemeinschaftlicher Haftung, insbesondere, wenn sie durch die Hintertür von „Corona-Bonds“ kämen, stellt sich die Frage: Wer definiert, was mit den bisherigen Verträgen vereinbar ist: nur der EuGH?

Die Intensivierung der fiskalischen Diskussion wird die Randszenarien für die Zukunft der Eurozone stärken. Die Frage wird sich stellen, ob die Eurozone einen Schritt in Richtung Bundesstaat weitergeht, oder ob nach dem Brexit die Fliehkräfte in der Union weiter steigen. Die Märkte sind in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass wir ein schrittweises, langsames Hineingleiten in eine immer tiefere Integration und damit in Richtung Haftungsunion in der Eurozone bekommen werden.

Das Verfassungsgerichtsurteil sollte nun den Prozess der europäischen Identitätsfindung beschleunigen. Dies dürfte aber eher asymmetrisch das Risiko für die Kapitalmärkte erhöhen: Denn auf der einen Seite steht, sozusagen mit dem Stichwort „Coronabonds“, eine eventuell sogar starke Beschleunigung des längerfristig Erwarteten. Auf der anderen Seite aber die Diskussion über einen Exit aus der Euro-Union, über ein Auseinanderbrechen oder eine Staatspleite. Wir sollten uns auf einen hitzigen Sommer in der Eurozone einstellen.

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