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EuGH weist Klage gegen Stickoxid-Grenzwerte von Dieselautos ab

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um Abgasgrenzwerte für Autos der Norm Euro 6 hat Deutschland einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof errungen. Der EuGH gab am Donnerstag einem Einspruch gegen ein Urteil statt, dass sich mit Grenzwerten für Stickoxid nach dem Dieselgate-Skandal beschäftigt (Rechtssachen C-177/19, C-178/19, C-179/19). Damit wird eine Entscheidung des Gerichts der EU von 2018 zugunsten der Städte Paris, Brüssel und Madrid aufgehoben. Diese hatten gehofft, Autos mit bestimmten Schadstoffausstoß aus bestimmten Bereichen verbannen zu können.

Das Gericht der EU hatte damals festgestellt, dass die EU-Kommission diese Grenzwerte bei der Einführung von Messungen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) mutmaßlich zu Unrecht eigenhändig erhöht habe. Die Brüsseler Behörde wollte Ungenauigkeiten bei der Umstellung der Berechnung begegnen. So wurde zum Beispiel für einen Euro-6-Grenzwert von 80 Milligramm je Kilometer der Grenzwert für RDE-Prüfungen übergangsweise auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm festgelegt. Die Laborwerte waren deutlich niedriger als jene, die im echten Fahrbetrieb entstehen.

Dagegen wehrten sich Paris, Brüssel und Madrid, die ihre Bemühungen um saubere Luft beeinträchtigt sahen. Sie befürchten, dass womöglich auch solche Autos in Sperrzonen einfahren dürfen, die die damals gültigen Grenzwerte nicht einhalten konnten. Sie bekamen vor dem EU-Gericht Recht.

Dagegen legten jedoch wiederum Deutschland, Ungarn und die EU-Kommission Rechtsmittel ein und zogen vor den EuGH. "Da die Städte Paris, Brüssel und Madrid von dieser Verordnung nicht unmittelbar betroffen sind, sind ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnung als unzulässig abzuweisen", hieß es nun in einer Mitteilung des Gerichts.