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EuGH urteilt zur Vorratsdatenspeicherung - deutsche Regelung auf Eis

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt am Dienstag (9.00 Uhr) eine wichtige Entscheidung zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Telekommunikationsanbietern. Nationale Gerichte aus Frankreich, Belgien und Großbritannien hatten das höchste europäische Gericht in Luxemburg um eine Einschätzung zu der Frage gebeten, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste hierzu allgemeine Pflichten auferlegen dürfen. Ein Urteil zur deutschen Regelung fällt noch nicht. Hierzu läuft ein eigenes Verfahren.

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist auch in Deutschland hoch umstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie für riskant und überzogen. Die Unternehmen sind dabei gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später bei Bedarf darauf zugreifen können.

Der EuGH hatte 2016 entschieden, dass eine unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei. Derzeit liegt die Regelung in der Bundesrepublik auf Eis.