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EuGH urteilt zu Umverteilung von Asylbewerbern in Europa

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr) darüber, ob Polen, Ungarn und Tschechien zur Hochzeit der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160 000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten.

Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder (Rechtssachen C-715/17, C-718/17, C-719/17).

Eine wichtige Gutachterin des EuGH schlug im vergangenen Oktober vor, der Klage stattzugeben. Die Richter folgen den Empfehlungen häufig, aber nicht immer. Ein Strafmaß benennt der EuGH im Falle einer Verurteilung am Donnerstag nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen.