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EuGH urteilt zu Reisekosten bei Corona-Rückholflügen

LUXEMBURG (dpa-AFX) -Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet an diesem Donnerstag (9.30 Uhr), unter welchen Umständen Reisende ihr Geld nach Rückholflügen während der Corona-Pandemie zurückbekommen können. Geklagt hatte ein österreichisches Ehepaar, dessen Rückflug von Mauritius nach Wien zu Beginn der Pandemie im März 2020 gestrichen worden war. Stattdessen wurde es mit einem vom österreichischen Außenministerium organisierten Flug zurückgebracht und musste 500 Euro pro Person dafür zahlen.

Der Flug wurde von der gleichen Fluggesellschaft zur gleichen Uhrzeit durchgeführt wie der vom Paar ursprünglich geplante. Die Eheleute sind der Meinung, dass ihnen der Rückflug doppelt berechnet worden sei, und verlangen von der Airline eine Erstattung der gezahlten 1000 Euro. In dem Gutachten des Generalanwalts vom März hieß es, Reisende könnten die Kosten unter bestimmten Umständen zurückverlangen. Die Richter folgen der Ansicht des Generalanwalts oft, aber nicht immer.