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EuGH urteilt über ungarisches NGO-Gesetz

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) im Streit um aus dem Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Ungarn. Dabei geht es um Auflagen für Vereine und Verbände, die finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland offenlegen müssen (Rechtssache C-78/18).

Das Gesetz wurde 2017 von der Regierungsmehrheit des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban verabschiedet. Es sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine "aus dem Ausland unterstützte Organisation". Kritiker sagen, das Gesetz sei auf US-Investor und Großspender George Soros zugeschnitten.

Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft für die Einhaltung von EU-Recht zuständig ist, klagte vor dem EuGH gegen das Gesetz. Aus Sicht der Behörde verstößt es unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Ebenso verletze es das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.