Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.972,84
    -533,55 (-0,88%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.371,97
    +59,35 (+4,52%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

EuGH: Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht

Mit dem Gesetz wurde eine von US-Milliardär Soros gegründete Hochschule vertrieben. Die Luxemburger Richter urteilen: Es verletzt EU-Grundrechte.

Das ungarische Hochschulgesetz verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Das Gesetz, mit dem die von US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) aus Ungarn vertrieben wurde, verletze unter anderem EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-66/18).

Das Gesetz der rechtsnationalen Regierung in Budapest sieht vor, dass ausländische Universitäten auch in ihrem Heimatland lehren müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein muss. Die von Soros gegründete CEU war die einzige Universität aus dem Ausland, die diese neuen Anforderungen von 2017 nicht erfüllte. Ende 2018 verkündete die CEU ihren weitgehenden Umzug nach Wien. Betroffen davon waren Lehrgänge, die amerikanische Diplome vergeben – das Kernstück der CEU.

Die EU-Kommission sah durch das Gesetz EU-Recht verletzt und leitete im April 2017 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Weil Ungarn die Bedenken nicht ausräumte, klagte die Brüsseler Behörde schließlich vor dem EuGH.

WERBUNG

Zivilgesellschaft unter Druck

Sie argumentierte, das neue Gesetz sei ein Verstoß „gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen“. Zugleich liefen die neuen Vorschriften „dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit“ zuwider, die in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind. Außerdem würden Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht, dem GATS-Abkommen, verletzt.

Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Das GATS-Abkommen werde verletzt und zudem werde gegen EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit verstoßen.

Kritikern zufolge setzt Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban die Zivilgesellschaft des Landes seit Jahren unter Druck. Den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden Soros hat Orban als Feindbild auserkoren. Er überzieht ihn mit Verleumdungen und antisemitisch konnotierten Anfeindungen.

Das Urteil vom Dienstag ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass das höchste EU-Gericht dem Rechtsnationalen Orban und seiner Regierung Einhalt gebietet. Im Mai erklärte der EuGH, dass grundlegende Teile des ungarischen Asylsystems gegen EU-Recht verstießen. Im Juni erklärten die Luxemburger Richter das sogenannte NGO-Gesetz von 2017 für rechtswidrig.

Mehr: „Geht weit über das hinaus, was nötig ist“ – Orbans Notstandsgesetz empört Europa.