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EuGH schränkt Bargeld ein – weiterer Vorstoß für digitalen Euro?

Euuropäischer Gerichtshof schränkt Bargeld weiter ein.
Euuropäischer Gerichtshof schränkt Bargeld weiter ein.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Behörden Bargeld-Zahlungen verweigern dürfen. Bringt das neue Chancen für den digitalen Euro mit sich?

Böse Zungen würden Norbert Häring einen Prinzipienreiter schimpfen. Denn der Redakteur des Wirtschaftsmagazins Handelsblatt nimmt es ganz genau mit dem Gesetz. Ist sogar bereit, für vergleichsweise wenig Geld einen jahrelangen Rechtsstreit auf sich zu nehmen. Genau das hat der Wirtschaftsjournalist gemeinsam mit einem weiteren Bundesbürger auch getan. Seit rund fünf Jahren klagen die beiden vor einem Gericht nach dem anderen für ihr Recht, den Rundfunkbeitrag in Bar bezahlen zu dürfen. 2019 gab ihnen das Bundesverwaltungsgericht recht, nun urteilte der Europäische Gerichtshof dagegen. Der EuGH entschied, dass EU-Mitgliedsstaaten dazu berechtigt sind, ihre Behörden zur Bargeld-Verweigerung anzuweisen – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Lest auch: Doppelmoral – können digitaler Euro und Bargeld koexistieren?

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Angefangen hatte alles im Frühjahr 2015, als Norbert Häring dem “Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio” (früher GEZ) die Einzugsermächtigung entzog. Stattdessen bot er schriftlich an, die fälligen 17,50 Euro pro Monat mit Bargeld zu bezahlen. Der Wirtschaftswissenschaftler beruft sich seitdem auf den Paragrafen 15 des Bundesbankgesetzes. Dieser besagt in Absatz 1, Satz 2, dass “auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel” sind. Weil die Rundfunkbehörde, genauer der Hessische Rundfunk (HR), Barzahlung in seiner Satzung nicht akzeptiere, setze man sich über geltendes Recht hinweg. Und verstoße gegen den Paragrafen 14 des Bundesbankgesetzes. Auch auf europäischer Ebene sei die Gesetzeslage eindeutig, so Häring. Denn da heißt es in Artikel 128 Absatz 1 Satz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV), dass “die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen Banknoten” seien, “die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.”

Mit der Einschränkung auf Überweisungen oder Einzugsermächtigungen verstoßen die deutschen Rundfunkbehörden somit gegen deutsches und europäisches Recht, so Häring und sein Mitkläger. Bis 2019 sind die beiden mit ihrer Bargeld-Klage auf taube Ohren gestoßen – kein Gericht gab ihnen recht. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 28. März 2019: “In den Vorinstanzen sind die Klagen erfolglos geblieben”. Dann jedoch die Wende, als das Leipziger BVerwG sich an den Europäischen Gerichtshof wendet.

Die Frage nach dem Bargeld: Vom Bund in die EU

In oben genannter Pressemitteilung heißt es:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zur Auslegung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels im Unionsrecht und zur Reichweite der ausschließlichen Kompetenz der Union im Bereich der Währungspolitik vorgelegt.

Pressemitteilung BVerwG

Der EuGH sollte also für das BVerwG klären, ob sich die Rundfunkbehörden mit ihren Forderungen nach Bargeld-losen Gebührenzahlungen über deutsches und europäisches Recht hinwegsetzen, oder ob “das Unionsrecht Raum für Regelungen lässt, die für bestimmte hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten eine Zahlung mit Euro-Banknoten ausschließen”.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes: EU-Mitgliedsstaaten dürfen ihren Behörden erlauben, die Annahme von Bargeld “aus Gründen des öffentlichen Interesses” zu beschränken. So heißt es in der Pressemitteilung (PDF) aus Luxemburg. Die Vermeidung des erheblichen Mehraufwandes, der mit einer Bargeld-Erlaubnis für die Rundfunk-.gebührenpflichtigen Bundesbürger einhergehen würde, stelle ein solches öffentliches Interesse dar.

Bietet der digitale Euro Abhilfe?

Ein weitere juristische Weichenstellung in Richtung des digitalen Euro? Die Bargeld-Fraktion wird jedenfalls mit der neuen Rechtsprechung geschwächt. Denn die Formulierungen lassen wieder Spielräume offen, bei denen das “öffentliche Interesse”, welches es für Bargeld-Einschränkungen benötigt, von den EU-Mitgliedsstaaten eigens ausgelegt werden kann.

Den Bargeld-Verfechtern, unter ihnen der nun geschlagene Norbert Häring, geht es im Kampf um die Erhaltung der Banknoten vor allem um eines: Privatsphäre. Die komme durch die Verpflichtungen auf Überweisungen und auch durch die Einführung von Maximalgrenzen immer weiter in Bedrängnis. Und auch die Einführung einer europäischen CBDC (digitales Zentralbankgeld) wird Häring und Co. wohl nicht die anonyme Alternative bieten, auf die sie bei Bargeld immer noch setzen: “Bargeld”, so der Wirtschaftsjournalist, sei “letztlich der Schutz unserer finanziellen Privatsphäre. Es ist ja sonst bereits fast alles digitalisiert.” Da lautet die einzige Alternative: (staatlich) unregulierte Kryptowährungen. Zumindest bis auch die von Christine Lagarde und Co. schärfer ins Visier genommen werden.

Source: BTC-ECHO

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