EuGH zu Porno-Streit: Schadenersatz-Klage in allen EU-Ländern möglich
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof hat im Streit zwischen Porno-Produzenten und einem Fernsehsender klargestellt, dass Schadenersatz für verunglimpfende Äußerungen im Netz in allen Ländern eingeklagt werden kann, in denen die Äußerungen zugänglich sind. Dies gelte auch dann, wenn die Gerichte eines Staates nicht dafür zuständig seien, darüber zu entscheiden, ob die Kommentare richtiggestellt und entfernt werden müssten, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-251/20).
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem tschechischen TV-Sender für Erwachsenenunterhaltung sowie einem Regisseur, Produzenten und Vertreiber von Pornos aus Ungarn. Der Sender wirft dem Produzenten vor, sich auf mehreren Websites verunglimpfend über ihn geäußert zu haben. Vor französischen Gerichten beantragte er, die Kommentare zu entfernen und richtigzustellen, außerdem forderte er Schadenersatz. Die französischen Gerichte erklärten sich jedoch für unzuständig.
Der EuGH betonte nun, dass in einem Fall wie diesem die französischen Gerichte sehr wohl über eine Klage auf Schadenersatz entscheiden könnten. Jedoch könnten sie nur über den Schaden urteilen, der in Frankreich entstanden sei. Alternativ könne der mutmaßlich Geschädigte in Tschechien oder Ungarn auf den vollen Schadenersatz klagen. Nur dort kann auch ein Antrag darauf gestellt werden, die Angaben richtigzustellen oder zu entfernen.