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Gegner der Vorratsdatenspeicherung jubeln über EuGH-Entscheidung

Pauschales Speichern von Internet- und Telefondaten ist nach Auffassung der Richter nicht zulässig. Foto: dpa

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes ist eine flächendeckende Speicherung der Daten nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich.

Der Jubel der Gegner einer verdachtsunabhängigen Datenvorratsspeicherung ist groß. Denn eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilten die Luxemburger Richter am Dienstag mit.

Der Europapolitiker und Digitalexperte Moritz Körner (FDP) bilanziert: „Die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerdaten ist damit tot.“ Er spricht von einem „guten Urteil für Bürger und Wirtschaft“.

Zwar stärkte der Europäische Gerichtshof die Bürgerrechte, doch die Richter machen jedoch Ausnahmen möglich. In bestimmten Fällen akuter Gefahr für die nationale Sicherheit eines EU-Mitgliedslands ist eine zeitlich begrenzte und gezielte Datenvorratsspeicherung weiterhin möglich. Das Gericht verlangt aber zur Freude der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, dass selbst in den zulässigen Ausnahmefällen geprüft werden muss, ob Maßnahmen zur Speicherung von Daten überhaupt einen Schutz gegen die vorliegende Bedrohung bieten.

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Obwohl das Urteil keine unmittelbare Wirkung auf die deutschen Regelungen zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung haben, gibt die Entscheidung nach Meinung von Experten dennoch eine Richtung vor. Im Fall Deutschlands mit einem eigenen Verfahren steht die Entscheidung des EuGH noch aus. Ob das Urteil in Luxemburg noch in diesem Jahr verkündet wird, ist offen.

Unterdessen spaltet das Urteil vom Dienstag die Parteien. Das Urteil bleibe „hinter den Hoffnungen zurück“, sagte der Vizechef der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU). Wenn die Entscheidung vorliege, werde man prüfen, ob sie wirklich im Kampf gegen Kriminalität im Netz helfe. „Ich hoffe, dass der Gerichtshof sich bei Betrachtung der deutschen Regelung hier weiter öffnet“, so der CDU-Politiker.

Der Vorsitzende der deutschen Christdemokraten im Europaparlament, Daniel Caspary, sieht das Urteil daher zwiespältig. Der Europaabgeordnete befürchtet, dass der Kampf gegen Pädophilie oder gegen politische Gewalttäter dadurch negativ beeinflusst werden kann.

Das sieht auch sein Parteikollege CDU-Politiker Frei so: „Gerade für die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ist das ein herber Rückschlag.“ Er wies darauf hin, dass Tausende von Hinweisen auf Sexualstraftaten gegen Kinder von deutschen Behörden nicht hätten weiterverfolgt werden können, weil die Verbindungsdaten bereits gelöscht wurden.

Kritiker fürchten starke Eingriffe in die Grundrechte

Der FDP-Politiker Jürgen Martens verlangt angesichts des Richterspruchs nun eine Kehrtwende. „Der deutsche Alleingang bei der systematischen Speicherung von Telefon- und Internetdaten aus dem Jahr 2015 bekommt mit dem Urteil einen bitteren Nachgeschmack. Anstatt die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger grundlos einzuschränken, brauchen Polizei und Sicherheitsbehörden zeitgemäße Ausstattungen und qualifiziertes Personal“, fordert der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag.

Auch der Internetverband Eco verlangt von der Bundesregierung, das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung endgültig aufzuheben. „Gerade in der jetzigen Coronakrise ist es wichtig, Vertrauen in die Digitalisierung zu schaffen, um damit eine unbeschwerte berufliche und private Kommunikation zu ermöglichen“, sagte Eco-Vorstandschef Oliver Süme. „Eine flächendeckende Digitalüberwachung würde hier genau das Gegenteil erreichen.“

Seit Jahren gibt es in mehreren EU-Ländern – neben Deutschland auch Frankreich und Belgien – einen Streit um das Thema zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern auf der einen sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern auf der anderen Seite. Die Befürworter argumentieren, zum Schutz der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Verbrechen sowie Terrorismus müssten Ermittlungsbehörden die Möglichkeit besitzen, auf gespeicherte Telefonate und Internetdaten zugreifen zu können.

Dagegen fürchten die Kritiker starke Eingriffe in die Grundrechte, wenn die Unternehmen – allen voran die Telekommunikationskonzerne wie Deutsche Telekom oder Vodafone massenhaft Verbindungsdaten ihrer Kunden sichern müssen – selbst wenn es gar keinen konkreten Tatverdacht gibt.

Der Europäische Gerichtshof bezog sich bei seinem Urteil auf Fälle in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Dortige Gerichte hatten das höchste Gericht der EU um seine Einschätzung gebeten, um Rechtsklarheit zu haben. Sowohl Politiker als auch Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Entscheidung des EuGH auch auf den jahrelangen Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland Einfluss haben wird. Denn schließlich wurde mit dem Urteil von Donnerstag infrage gestellt, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste umfassende und zeitlich unbegrenzte Pflichten zur Datenspeicherung auferlegen dürfen.

Bereits vor rund drei Jahren hatte die deutsche Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet- und Telefonkonzerne vorläufig gestoppt. Das war kurz nach dem Inkrafttreten der Regelung. Die Entscheidung der Bonner Behörde war durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster notwendig geworden. Die Richter sahen schon damals eine verdachtsunabhängige Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten als unvereinbar mit europäischem Recht an.