Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 51 Minuten
  • Nikkei 225

    37.126,19
    -953,51 (-2,50%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.579,31
    +288,74 (+0,50%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.277,09
    +391,55 (+42,57%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

EuGH: Kosmetik muss Kennzeichnung in Landessprache haben

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Hersteller müssen bei Kosmetikprodukten in EU-Ländern Verwendungszweck, Anwendungshinweise und Bestandteile auf der Verpackung in der Landessprache angeben. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass ein Vermerk zu einem Firmenkatalog auf der Verpackung nicht ausreicht. Dieser wird mit einem Symbol ausgewiesen, ist dem Produkt aber nicht beigelegt. Anders als Beipackzettel oder Etiketten - die die Kennzeichnungspflicht laut EuGH erfüllen.

Hintergrund des Urteils ist ein in Polen laufendes Verfahren, in dem die Inhaberin eines Schönheitssalons gegen einen amerikanischen Hersteller klagt. Der hatte bei Cremes, Masken und Puder Informationen nicht in polnischer Sprache ausgewiesen, sondern nur einen Vermerk zum Firmenkatalog auf die Produkte gedruckt. Die Klägerin löste den Kaufvertrag auf und argumentierte, die Kosmetika und ihre Wirkung nicht erkennen zu können.

Die Klage der Frau auf Erstattung der Kosten für den Kauf wurde zunächst abgewiesen. Das mit dem Fall befasste Warschauer Gericht bat um eine Auslegung der Verordnung vom EuGH.