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EuGH-Gutachten: Stundenlohn von Leiharbeitnehmer darf niedriger sein

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Leih- und Stammarbeitnehmer dürfen nach Ansicht eines EuGH-Gutachters unter bestimmten Umständen unterschiedlich bezahlt werden. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, solange andere angemessene Vorteile gewährt werden, wie Generalanwalt Anthony Collins betonte. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland. Sie erhält den Angaben zufolge im Gegensatz zu den Stammarbeitnehmern in dem Unternehmen rund ein Drittel weniger Stundenlohn. Die Betroffene verlangt nun die Zahlung der Differenz.

Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend. Oft folgen die Richter am EuGH aber der Ansicht ihrer Generalanwälte. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.