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EuGH erklärt Abgas-Software für illegal – Autobauern drohen neue Klagen

Auch der Schutz vor Verschleiß rechtfertigt keine Abschalteinrichtung, urteilen die Richter. Auf VW, Daimler & Co. könnte eine neue Klagewelle zukommen.

Das Urteil des EuGH dürfte für die Branche richtungsweisend sein. Foto: dpa
Das Urteil des EuGH dürfte für die Branche richtungsweisend sein. Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil (Az. C-693/18) im Dieselskandal gefällt. Fünf Jahre nach Auffliegen der Abgasaffäre erklärten die Luxemburger Richter nun Softwarefunktionen für illegal, die nur dazu dienen, Emissionswerte auf dem Prüfstand systematisch zu verringern, nicht aber im realen Straßenbetrieb.

Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen sind in der EU zwar prinzipiell verboten. Aber laut einer Verordnung können diese ausnahmsweise zulässig sein, um Gefahren abzuwenden. Eine ganze Reihe von Autoherstellern beruft sich hierbei etwa darauf, ihre Motoren vor Verschleiß schützen zu müssen.

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Die EuGH-Richter haben jetzt klargestellt, dass „nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet sind, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen“. Die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors sei dagegen kein tauglicher Grund. Andernfalls würde das grundsätzliche Verbot von Abschalteinrichtungen „seiner Substanz entleert“, konstatiert der EuGH.

Das Urteil könnte die Rechte für Besitzer älterer Dieselfahrzeuge erheblich stärken. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sprach am Donnerstag optimistisch von einem „Sieg für die Verbraucher“. Der Entscheid torpediere nämlich die Argumentation vieler Hersteller, die Abschalteinrichtungen mit genau diesem Verweis rechtfertigten.

„Damit hat die juristische Hängepartie endlich ein Ende gefunden“, sagt Gregor Kolbe vom VZBV. Die Autohersteller sieht er nun in der Pflicht, das Urteil anzuerkennen und sich nicht mehr hinter der alten Argumentation zu verstecken.

Verbraucheranwalt Claus Goldenstein rechnet infolge des Urteils in den kommenden Monaten und Jahren mit „Rekord-Rückruf- und -Klagewellen“ in der Branche. Denn der Abgasskandal betreffe längst nicht nur Volkswagen.

„Auch weitere große Autobauer wie Daimler, BMW, Volvo und Fiat haben Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut. Nun ist klar: Diese Form der Manipulation war illegal“, erklärt Goldenstein. Betroffene Pkw-Halter hätten gute Chancen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

„Der jahrelange Kampf hat sich gelohnt“

Laut Carolyn Diepold, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Gansel, ist in nahezu jedem Dieselfahrzeug der vergangenen Jahre ein sogenanntes Thermofenster und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Sie rechnet damit, dass infolge des EuGH-Urteils Hunderttausende Selbstzünder in die Werkstätten zurückgerufen werden müssen. „Der jahrelange Kampf von Umwelt- und Verbraucherschützern hat sich gelohnt“, sagt Diepold.

Vor allem für eine Gruppe von Klägern ist das EuGH-Urteil nach der Einschätzung von Rechtsanwalt Jochen Struck ein kleines Geschenk: für die Daimler-Kläger. Denn gerade der Stuttgarter Autobauer rechtfertigt seine Abschalteinrichtungen damit, dass sie die Motoren schützen. Von dem Urteil aus Luxemburg erwartet er nun Signalwirkung: „Deutsche Gerichte dürften die Entscheidung nun zum Anlass nehmen, kritischer zu urteilen.“

Kommt es tatsächlich zu Massenrückrufen, könnte das teuer für die Autobauer werden. Nord/LB-Analyst Frank Schwope rechnet im Fall der Fälle mit „Kosten im dreistelligen Millionenbereich pro Hersteller“.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, wo gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wird. Dieser wird in den Gerichtsakten zwar nur mit „X“ bezeichnet. Volkswagen hat allerdings bereits bestätigt, dass es um die Fahrzeuge des weltgrößten Autoherstellers geht.

Im Kern ging es um die Bewertung einer Software von VW, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird. Während der Tests läuft mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So werden im Labor Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt ist mehr Motorleistung, aber eben auch mehr Stickoxid.

Die Staatsanwaltschaft in Paris wirft Volkswagen vor, Käufer von Dieselfahrzeugen getäuscht zu haben. Auch EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte sich in ihrem Schlussplädoyer im Frühjahr für eine enge Auslegung von Abschalteinrichtungen starkgemacht.

In Wolfsburg sieht man die Sache anders. Von Volkswagen heißt es auf Anfrage, dass das EuGH-Urteil keine direkten Auswirkungen für das Unternehmen habe. Der Autobauer interpretiert es eben nicht als generelle Bewertung zur Zulässigkeit von Thermofenstern.

„Die Rechtsprechung in Deutschland wird sich null ändern“, sagte ein Sprecher dem Handelsblatt. Es komme bei den Klagen nicht darauf an, ob ein Thermofenster zulässig oder unzulässig sei – sondern ob „der konkrete Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine ,vorsätzliche sittenwidrige Schädigung‘ darstellt“.

Die von Volkswagen eingesetzten Thermofenster seien dem Gesetzgeber und den Behörden aber bekannt gewesen – und damit juristisch unproblematisch, heißt es aus Wolfsburg. Daimler lehnte einen Kommentar zum Urteil ab, da der Konzern nicht direkt am Verfahren beteiligt ist.

BGH erklärt Diesel-Klagen für verjährt

An diesem Donnerstag stand in Deutschland noch eine weitere wegweisende Entscheidung zur Aufarbeitung des Dieselskandals an. Diesel-Besitzer, die schon 2015 wussten, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, aber erst 2019 oder noch später geklagt haben, bekommen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen Schadenersatz von Volkswagen.

In solchen Konstellationen sei Ende 2018 nach Ablauf der regulären Drei-Jahres-Frist Verjährung eingetreten, urteilten die Karlsruher Richter in einem Musterfall aus Baden-Württemberg. Denn es sei schon Ende 2015 genug bekannt gewesen, um zwar nicht ohne jedes Risiko, aber mit Aussicht auf Erfolg vor Gericht zu ziehen. (Az. VI ZR 739/20)

Der millionenfache Einsatz illegaler Abgastechnik war ab September 2015 aufgeflogen. Laut VW sind noch rund 9000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Die Fälle sind aber zum Teil anders gelagert, denn oft ist umstritten, was die Kläger 2015 schon wussten. Der Vorsitzende Richter hat deshalb bereits eine weitere Verhandlung zur Verjährung im kommenden Jahr angekündigt.
Mit Agenturmaterial

Mehr: Diesel-Kauf ab Herbst 2015: Audi-Käufer hat keine Ansprüche gegenüber Volkswagen.