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EuGH entscheidet: Dürfen Umweltschützer gegen Thermofenster klagen?

LUXEMBURG (dpa-AFX) -Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (9.30 Uhr), ob die Deutsche Umwelthilfe gegen möglicherweise verbotene Abschalteinrichtungen in Autos klagen darf (Rechtssache C-873/19). Außerdem wollen die Richter in Luxemburg klären, welcher Stand der Technik maßgeblich ist für die Frage, ob eine Abschalteinrichtung notwendig und damit ausnahmsweise zulässig ist.

Hintergrund ist ein Streit vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht dort gegen eine Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts vor, das für VW DE0007664039-Autos sogenannte Thermofenster genehmigte. Das Verwaltungsgericht hatte angezweifelt, dass die DUH klageberechtigt sei, da sie durch die Entscheidung nicht in ihren Rechten verletzt worden sei.

Thermofenster sind eine Software, die bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zulassen. Autohersteller argumentieren, dies sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Schadstoffemissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr tatsächlich sind.

Ein Generalanwalt am EuGH hatte sich in seinen Schlussanträgen vor einigen Monaten für eine Klagebefugnis der Umweltschützer ausgesprochen. Er vertritt außerdem die Ansicht, dass Thermofenster nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein können. Der Einschätzung des Generalanwalts folgen die Richter oft, aber nicht immer.