EuGH entscheidet über 'Balsamico' aus Deutschland
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Mittwoch (9.30 Uhr) über den Verkauf von "Balsamico" aus Deutschland. Dabei geht es um einen Streit zwischen italienischen Produzenten und einem Unternehmen aus Kehl (Rechtssache C-432/18).
Die Firma Balema vertreibt von dort seit Jahren eigene, auf Essig basierende Produkte unter der Bezeichnung "Balsamico" und "Deutscher Balsamico". Ein italienisches Konsortium klagt dagegen mit der Begründung, die Bezeichnung verstoße gegen die in der Europäischen Union geschützte geografische Angabe Aceto Balsamico di Modena.
Ein wichtiger EU-Gutachter hatte argumentiert, einzelne nicht geografische Begriffe aus der Bezeichnung fielen nicht unter den EU-weiten Schutz.