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EU-Schutzmaßnahmen gegen Stahl- und Aluminium-Importe treten am 19. Juli in Kraft

Die EU wehrt sich gegen Handelsumlenkungen infolge der US-Zölle. Ab dem 19. Juli sollen Schutzmaßnahmen gegen entsprechende Importe in die EU gelten.

Die Europäische Union wehrt sich gegen Handelsumlenkungen infolge der US-Zölle auf Stahl und Aluminium und setzt ab 19. Juli Schutzmaßnahmen gegen entsprechende Importe in die EU in Kraft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Katharina Dröge vom Mittwoch hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Demnach habe die zuständige EU-Kommission festgestellt, dass die WTO- und EU-rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Schutzmaßnahmen gegeben sind.Am 5. Juli hatten die EU-Mitgliedsstaaten einem entsprechenden Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt.

Bei den Schutzmaßnahmen handelt es sich um Instrumente im Rahmen eines sogenannten „Safeguard-Verfahrens“, das Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation eröffnen können, wenn sie von unfairen Handelspraktiken eines anderen Mitgliedslandes betroffen sind, beispielsweise über Importquoten oder Zölle.

Im Falle der nun angekündigten Maßnahmen handelt es sich um die Antwort der EU auf die Stahl- und Aluminiumzölle von 25 beziehungsweise 10 Prozent, die die US-Regierung Anfang Juni in Kraft gesetzt hatte. Die EU plant, dadurch umgelenkte Handelsströme mit einer Importquote zu begrenzen. Sie kann dafür auch Ausnahmen festlegen.

Bereits am Montag wies der Wirtschaftsverband Stahl (WV Stahl) darauf hin, dass es infolge der US-Zölle zu einem deutlichen Anstieg der Importe in die EU gekommen sei. So sei ohne die Safeguard-Maßnahmen im Jahr 2018 mit einem Anstieg der Importe auf 47 Millionen Tonnen zu rechnen – die Zunahme betrüge im Vergleich zum Vorjahr 16 Prozent.