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EU-Regeln für Mindestlöhne geplant - Deutschland müsste nachbessern

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Für Mindestlöhne fordert die EU-Kommission erstmals konkrete Vorgaben, die auch in Deutschland zur Anhebung der Lohnuntergrenze führen könnten. Ziel ist, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen, wie die Kommission am Mittwoch erklärte.

Der Median wird auch mittlerer Lohn genannt und ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger. In Deutschland liegt der Mindestlohn mit derzeit 9,35 Euro pro Stunde deutlich unter den genannten Werten.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen. Die Lohnungleichheit ist den Angaben zufolge ebenso gewachsen wie die Zahl der Menschen, die trotz Arbeit arm sind.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie soll gegensteuern. Sie sieht unter anderem vier Kriterien für "angemessene" Mindestlöhne vor: die Kaufkraft, Größenordnung und Verteilung der Bruttolöhne, der Anstieg der Bruttolöhne sowie die Produktivität. Deutschland und die übrigen 20 EU-Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen müssten demnach die Art überprüfen, wie Mindestlöhne festgesetzt werden. In Deutschland ist dafür eine Mindestlohn-Kommission zuständig, in der Gewerkschafter, Arbeitnehmer und Experten sitzen.

Die Kommission betont, dass es nicht etwa um einheitliche Mindestlöhne in allen EU-Staaten gehe und dass vorhandene Systeme, Traditionen und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn die EU-Verträge setzen Brüssel enge Grenzen: Die EU darf keine Lohnhöhen vorgeben. Da die Kommission in etlichen der 27 Länder auf Skepsis traf, nahm sie sich für die Vorbereitung des Richtlinien-Entwurfs sehr viel Zeit. Über den Vorschlag müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament beraten. Es könnte Jahre dauern, bis er in Kraft tritt.