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EU plant verbindliches Stromsparziel und Sondergewinn-Steuer

(Bloomberg) -- Die Europäische Union plant ein verbindliches Ziel für die Senkung des Stromverbrauchs und damit einen Schritt in Richtung Rationierung. Übermäßige Gewinne von Energieunternehmen sollen abgeschöpft und an Verbraucher umgeleitet werden, die unter den explodierenden Kosten für Strom, Gas und Sprit leiden.

Die Europäische Kommission wird ihr Paket in dieser Woche auf den Tisch legen. Die Mitgliedsstaaten müssen es dann noch absegnen. Bei einem Treffen der EU-Energieminister letzte Woche traten tiefe Meinungsverschiedenheiten zutage, und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird sich wohl auf Änderungen einlassen müssen.

Der ursprüngliche Fünf-Punkte-Plan der Kommission war noch ehrgeiziger gewesen. Die umstrittene Idee, den Preis für russisches Gas zu deckeln, wurde auf die lange Bank geschoben. Die Entschärfung der Liquiditätskrise durch exorbitante Nachschussforderungen an den Energiebörsen wird informierten Kreisen zufolge nun separat ausgearbeitet.

Dennoch wäre die verbindliche Senkung des Stromverbrauchs ein radikaler Schritt und die erste konkrete Maßnahme, die in Richtung einer Rationierung geht. Allerdings sind bei dem Thema nicht alle Mitgliedsstaaten an Bord.

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“Der dramatische Anstieg der Strompreise setzt Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Industrie unter Druck und birgt die Gefahr, weiteren sozialen und wirtschaftlichen Schaden anzurichten”, so der Entwurf der Kommission, der Bloomberg News am Montag vorlag. “Dieser wirtschaftliche Kontext erfordert eine rasche und koordinierte EU-weite Reaktion.”

Die Gaspreise geben bereits nach, was zumindest zum Teil auf die Pläne der EU zurückzuführen ist. Im Einzelnen schlägt die Kommission vor:

  • Zwei Zielvorgaben zur Senkung der Stromnachfrage: einerseits bezogen auf den Gesamtverbrauch und andererseits auf bestimmte Spitzenzeiten. Als solche könnten etwa 3-4 Stunden pro Wochentag ausgewählt werden, zum Beispiel solche, in denen die Erzeugung aus erneuerbaren Energien gering ist.

  • Eine “außergewöhnliche und befristete” Abgabe für Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriefirmen. Es wird ein Mindestsatz festgelegt, den die Mitgliedstaaten überschreiten können. Basis wäre der Vorsteuergewinn des 2022 beginnenden Geschäftsjahres, der den Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre um einen gewissen Satz überschreitet.

  • Die Begrenzung des Preises für Strom, der mit erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft erzeugt wird. Die Obergrenze wird so festgelegt, dass “die Verfügbarkeit und Rentabilität bestehender Anlagen” und Investitionen nicht gefährdet werden. Sie wird nur für realisierte Markteinnahmen gelten.

Die Herausforderung wird für von der Leyen darin bestehen, eine EU-weite Lösung zu finden, die den einzelnen Mitgliedsstaaten mit ihren unterschiedlichen Energiequellen, Wohlstandsniveaus und Industriestrukturen gerecht wird. Der Vorschlag muss am Dienstag zunächst von den anderen EU-Kommissaren gebilligt werden. Am Mittwoch wird ihn von der Leyen dann in ihrer jährlichen Rede zur Lage der Union dem Europäischen Parlament vorstellen.

Danach beginnen die Verhandlungen mit den Mitgliedsländern. Die tschechische Regierung, die den rotierenden EU-Vorsitz innehat, strebt eine Einigung bis Ende September an. Möglicherweise muss das Paket jedoch von den Staats- und Regierungschefs abgesegnet werden, die das nächste Mal am 6. und 7. Oktober zu einem informellen Gipfel in Prag zusammenkommen.

Überschrift des Artikels im Original:

EU to Propose Mandatory Power-Demand Cut and Levy on Profits (2)

(Wiederholung vom Vortag)

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