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EU-Parlament will Nachbesserungen bei globaler Mindeststeuer

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Das Europäische Parlament hat Nachbesserungen an dem geplanten EU-Gesetz für die internationale Mindeststeuer gefordert. So soll nach fünf Jahren noch einmal überprüft werden, welche Unternehmen unter die Steuer fallen, wie das Parlament am Donnerstag mitteilte. Gleichzeitig soll genauer untersucht werden, welche Konsequenzen die Steuer für Entwicklungsländer hat. Zudem haben die Abgeordneten sich gegen bestimmte Ausnahmen ausgesprochen und wollen Schlupflöcher schließen.

Die Europäische Kommission hatte im Dezember einen Gesetzesvorschlag präsentiert, um einen ersten Teil der ehrgeizigen internationalen Steuerreform umzusetzen, auf die sich die EU zuvor mit über 130 anderen Ländern geeinigt hatte. Ziel ist es, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Internationale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sollen künftig unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Geplant ist, dass die Steuer Anfang 2023 in Kraft tritt.

Dafür müssen die Regierungen der EU-Länder das Gesetz noch beschließen. Zuletzt blockierte vor allem Polen eine Entscheidung. Beschlüsse zur Steuerpolitik können in der EU nur einstimmig gefasst werden.

Die Organisation Oxfam begrüßte die vom Parlament geforderten Änderungen als ein Schritt in die richtige Richtung. "Kleine Verbesserungen bringen ein wenig Flexibilität in den Vorschlag, der Gefahr läuft, für die nächsten Jahre ein wenig ambitioniertes europäisches Steuersystem festzulegen", sagte Chiara Putaturo von Oxfam.