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EU nimmt den Kampf gegen Internetgiganten auf

Dem weltgrößten Online-Händler Amazon droht eine Milliardenstrafe aus Brüssel. Der Vorwurf: Verstoß gegen EU-Kartellrecht. Die Klage ist nur der erste Schritt der EU im Ringen um fairen Wettbewerb im Internet.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sind die Schlagzeilen an diesem Dienstag garantiert. Ihre Mitarbeiter haben klare Beweise dafür gefunden, dass der weltgrößte Online-Händler Amazon in Europa gegen Kartellvorschriften verstößt. Die Dänin treibt damit das Kartellverfahren gegen Amazon voran, das sie bereits im Juli 2019 eröffnet hatte. Am Ende könnte ein Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes stehen. Im Falle von Amazon, das im vergangenen Jahr rund 280 Milliarden Euro Dollar erlöst hat, käme ein ordentlicher Betrag zusammen.

Verschärft Vestager die Gangart, weil US-Präsident Donald Trump gerade abgewählt wurde? Nein, der Zeitpunkt ihrer Ankündigung habe nichts mit der US-Wahl zu tun, bekräftigte sie am Dienstag. Zufällig gewählt war der Termin freilich auch nicht. Denn Anfang Dezember will die Wettbewerbskommissarin gemeinsam mit ihrem für Digitales zuständigen Kollegen Thierry Breton den sogenannten Digital Services Act vorstellen, der dafür sorgen soll, dass Digitalplattformen wie Amazon und Google ihre Wettbewerber im Internet nicht verdrängen. Wenn Vestager zuvor noch einmal signalisiert, dass sie den Kampf gegen US-Internetgiganten ernst meint, ist das politisch opportun. Dass es ein Unternehmen trifft, das in Zeiten des Lockdowns in Europa gute Geschäfte macht, verleiht dem Schritt noch mehr Symbolkraft.

Vestager wirft Amazon ein Geschäftsgebaren vor, das typisch ist für die sogenannten Gatekeeper im Internet: Sie missbrauchen ihre Stellung, um darüber zu entscheiden, wen sie einlassen und wen nicht. Im Fall von Amazon geschah das der EU-Kommission zufolge über das Sammeln von Daten auf der Plattform Marketplace, auf der andere Unternehmen ihre Ware anbieten.
Amazon ließ die Daten aus Transaktionen auf Marketplace direkt ins eigene Haus fließen, wo sie aggregiert ein ziemlich exaktes Bild von den Präferenzen der Käufer abgeben. Amazon konnte dann bei den besonders beliebten Produkten selbst als Verkäufer einsteigen. Das ist clever, aber nach europäischen Wettbewerbsregeln verboten.

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Beobachter mahnen bereits, dass sich das Verfahren gegen Amazon nicht in die Länge ziehen dürfe, wie dies bei der Suchmaschine Google der Fall war. Trotz Rekordstrafe hat sich an Googles Übermacht wenig geändert. Zahlreiche Mitbewerber sind im Laufe der Brüsseler Ermittlungen aus dem Markt ausgeschieden, weil sie schlicht nicht überleben konnten.

Gerade weil sich Wettbewerbsverfahren mit ihren fest vorgeschriebenen Schritten in die Länge ziehen können, will die EU-Kommission ihren Instrumentenkasten im Kampf für ein faires Internet erweitern. Vestager hält sich bisher bedeckt, welche Art von Regulierung sie sich für die Gatekeeper im Internet wünscht. Bisherige Entwürfe, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat sie als Gedankenspiele abgetan. Die Rede war davon, Internetriesen bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten. Doch alleine die Definition der Riesen dürfte kontrovers werden.

Die EU ist der erste große Wirtschaftsraum, der die Internet-Plattformen regulieren will. Erprobtes von anderen zu kopieren ist in diesem Fall keine Option. Wettbewerb im Internet möglich zu machen, ohne Innovation zu bremsen muss das Ziel sein. Doch genau das zu erreichen, wird für Europa äußerst schwierig werden. Vestager hat bereits angekündigt, dass das Wettbewerbsrecht keinesfalls ausgedient habe.

Die EU-Kommission ist beim Kampf gegen die Internetgiganten mit einem grundlegenden Problem konfrontiert: Die wirtschaftliche Realität verändert sich schneller als der Gesetzgeber mit den Regeln nachkommt. Für dieses Dilemma zeichnet sich bisher keine Lösung auf. Bis die neuen Regeln stehen, können gut und gerne zwei Jahre vergehen. Für die Wettbewerber der mächtigen Plattformen kann das zu viel Zeit sein.

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