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EU-Kommission warnt Polen im Streit um Tagebau Turow

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat die polnische Regierung ermahnt, sich an eine Anordnung des Europäischen Gerichtshofs zum vorübergehenden Stopp des Braunkohle-Abbaus im Tagebau Turow zu halten. Die polnischen Behörden müssten die EuGH-Entscheidung bis zu einem endgültigen Urteil einhalten, hieß es am Samstag aus der Brüsseler Behörde. "Die Kommission wird die Umsetzung des bereits ausgestellten Beschlusses überwachen." Die Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht. Entscheidungen und Urteile des EuGH sind für die Länder bindend.

Das höchste EU-Gericht hatte am Freitag infolge einer Klage Tschechiens angeordnet, dass Polen den Braunkohle-Abbau in Turow aussetzen muss, bis in der Sache ein endgültiges Urteil gefällt wird. Der Anordnung zufolge könnte sich die Fortführung des Tagebaus mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auf den Grundwasserspiegel in Tschechien auswirken. Polen habe zudem seine Behauptung nicht ausreichend untermauert, ein einstweiliger Stopp gefährde die Rohstoffversorgung des angrenzenden Kraftwerks in Turow. Die Betreiber hätten Möglichkeiten, den Ausfall auszugleichen. Die EuGH-Entscheidung gilt bis zum endgültigen Urteil des Gerichtshofs.

Die polnische Regierung machte allerdings deutlich, dass sie der Anordnung nicht nachkommen will. Mit dem Tagebau in Turow seien vier bis sieben Prozent der Energieerzeugung des Landes verbunden, hieß es in einer Erklärung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. "Die polnische Regierung wird keine Schritte unternehmen, welche die Energiesicherheit Polens treffen könnten."