Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 1 Stunde 1 Minute
  • Nikkei 225

    37.204,55
    -875,15 (-2,30%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.437,60
    +759,44 (+1,32%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.283,57
    +398,03 (+43,58%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

EU-Kommission wagt Vorstoß für den Mindestlohn light

Die Brüsseler Behörde präsentiert einen Rechtsrahmen für Mindestlöhne, verzichtet aber auf eine Richtgröße. Deutsche Verbände kritisieren den Vorschlag.

Die EU-Kommission hat ihren mit Spannung erwarteten Vorschlag für einen Rechtsrahmen für europäische Mindestlöhne vorgelegt. Es soll keine europaweit einheitliche Lohnuntergrenze geben. Stattdessen empfiehlt die Kommission eine Orientierung an den Durchschnittslöhnen im jeweiligen EU-Land, ohne sich aber auf eine verbindliche Marke festzulegen.

Die Direktive sei „ein starkes Signal, dass auch in Krisenzeiten die Würde der Arbeit heilig sein muss“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit erklärte, nahezu zehn Prozent der Beschäftigten in Europa lebten in Armut: „Dies muss sich ändern.“

Zwar gibt es in allen EU-Ländern Mindestlöhne, die entweder vom Staat oder durch Tarifabkommen vorgegeben sind. Doch in der Mehrheit der Länder sei die Höhe bisher nicht ausreichend, heißt es in der Richtlinie. Angemessen wäre aus Sicht der EU-Kommission beispielsweise ein Mindestlohn, der bei 60 Prozent des Medianlohns des jeweiligen Landes liegt. Der Median markiert genau die Mitte der Lohnverteilung, also die eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger, die andere mehr.

WERBUNG

Dadurch würde sich die Situation in etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten verbessern, zwischen zehn und 20 Millionen Beschäftigte könnten profitieren, heißt es in der Einleitung der Richtlinie. In der Direktive selbst tauchen die 60 Prozent des Medianlohns aber nicht auf. Es heißt nur, die Nationalstaaten sollten sich an international üblichen Richtgrößen orientieren.

Stattdessen empfiehlt die Kommission, sich bei der Festlegung von Mindestlöhnen an vier Kriterien zu orientieren: der Kaufkraft, der Höhe und Verteilung der Bruttolöhne, der Bruttolohnentwicklung sowie der Produktivität. Die Brüsseler Behörde setzt sich darüber hinaus für eine Stärkung der Sozialpartnerschaft ein, weil Mindestlöhne in den Ländern, wo sie von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden, höher sind.

Länder, in denen weniger als 70 Prozent der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fallen, sollen deshalb nach den Vorstellungen der EU-Kommission einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen. Die Behörde hebt hervor, dass die Direktive nicht das Ziel verfolgt, in kollektiv von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelte Verträge einzugreifen. Vorhandene Systeme, Traditionen und nationale Besonderheiten würden berücksichtigt.

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung

In Deutschland legt eine mit den Vertretern der Sozialpartner besetzte Kommission den Mindestlohn fest, die Bundesregierung setzt den Beschluss per Verordnung um. Am Mittwoch hat das Kabinett die Verordnung beschlossen, nach der der Mindestlohn von aktuell 9,35 Euro brutto pro Stunde bis Juli 2022 in vier Schritten auf 10,45 Euro pro Stunde steigt.

Hierzulande hatte es Befürchtungen aufseiten der Arbeitgeber gegeben, dass die EU-Kommission eine feste Richtgröße, etwa die 60 Prozent des Medianlohns, vorschreibt. In Deutschland liegt der Mindestlohn derzeit mehr als zehn Prozentpunkte darunter.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist deshalb noch nicht zufrieden mit dem EU-Vorschlag: „Ausdrücklich begrüßen wir, dass die Kommission den gesetzlichen Mindestlöhnen in Europa einen Rahmen geben will – auch wenn sie dabei durchaus mutiger sein müsste“, sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

In der Einleitung der Richtlinie betone die Behörde selbst, dass ein Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des jeweiligen Medians viele positive Auswirkungen haben würde. Sie lege sich dann aber nicht auf eine entsprechende konkrete untere Haltelinie fest.

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezweifelt dagegen, dass die EU-Kommission überhaupt berechtigt ist, eine Richtlinie vorzulegen, da Lohnfindung Sache der Mitgliedstaaten sei: „Wir lehnen eine europäische Mindestlohnbürokratie als eine Kompetenzanmaßung der Europäischen Kommission ab“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter.

Die deutsche Politik sei aufgerufen, diese entschieden zurückzuweisen. „Wir müssen beim Mindestlohn die Kirche im Dorf und bei den Sozialpartnern lassen.“

Die EU-Kommission sieht das anders. Ein angemessener Mindestlohn in jedem EU-Land helfe nicht nur, soziale Ungleichheit abzubauen. Er stärke auch die Binnennachfrage, setze Arbeitsanreize, könne Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen einebnen und schütze Arbeitgeber vor Dumpingkonkurrenz.