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EU-Kommission stellt Bedingungen für Staatshilfen

Regierungen dürfen sich in der Krise an Unternehmen beteiligen - aber nur, wenn diese keine Dividenden und Boni mehr ausschütten. Auf Vorgaben zum Klimaschutz verzichtet die Behörde.

Die EU-Kommission macht den Weg frei für die Beteiligung des Staates an Unternehmen in der Coronakrise. Die Brüsseler Wettbewerbshüter knüpfen die Zustimmung aber an etliche Bedingungen: So dürfen Unternehmen, die von den Mitgliedsstaaten in der EU mit Kapitalspritzen gestützt werden, keine Dividenden an die Aktionäre und keine Boni an das Management auszahlen.

Die Regierungen dürfen außerdem nur Unternehmen stützen, die erst durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Unternehmen dürfen überdies nur so viel Kapital erhalten, wie zum Auffangen der Krisenfolgen nötig ist, also nicht bessergestellt werden als vor dem Ausbruch. Nach spätestens sechs Jahren soll sich der Staat aus börsennotierten Unternehmen wieder verabschiedet haben, sonst muss dieses eine Restrukturierung einleiten. Bei nicht gelisteten Firmen ist die Frist sieben Jahre.

Für das erhaltene Eigen- oder Hybridkapital müssen die Firmen zudem angemessen Zinsen an den Staat bezahlen. Damit wolle sie sicherstellen, „dass Steuerzahler ausreichend entlohnt werden“, sagte die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin, Margrethe Vestager.

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Die Behörde wacht darüber, dass die Mitgliedsstaaten den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt durch Staatshilfen nicht verzerren. In der Coronakrise hat sie die Regeln erheblich gelockert, um die Rettung unverschuldet in Not geratener Firmen zu ermöglichen. Nun erweitert sie den temporären Rechtsrahmen erneut, um auch Staatsbeteiligungen an angeschlagenen Firmen zu ermöglichen.

In Deutschland sollen solche Beteiligungen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ermöglicht werden, den Altmaier gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im März aus der Taufe gehoben hatte. Vom Gesamtvolumen des Fonds von 600 Milliarden Euro sind 400 Milliarden für Garantien vorgesehen, damit Unternehmen sich weiter Geld leihen können.

Unternehmen müssen über Ausgaben berichten

Mit weiteren 100 Milliarden Euro kann sich der WSF auch direkt an Unternehmen beteiligen. Derzeit verhandelt die Bundesregierung mit der Lufthansa über die Konditionen eines möglichen Staatseinstiegs.

Die Kommission verpflichtet größere Unternehmen zudem zu berichten, wie sie die Hilfen eingesetzt haben, auch mit Blick auf die klimapolitischen Ziele des Landes. Aktivisten und Abgeordnete hatten zuvor gefordert, die Staatshilfen an Investitionen in den Klimaschutz zu knüpfen. Der Vorsitzende des Umweltausschusses im Europaparlament, Pascal Canfin, forderte „GreenTransition Pacts“ mit den geretteten Unternehmen abzuschließen.

Die Kommission entschied sich aber gegen weiterreichende Bedingungen. Zur Begründung hieß, die rechtliche Grundlage gebe dies nicht her: Der Beihilferahmen diene der Bekämpfung der Krise, nicht der Förderung zukunftsgerichteter Investitionen. Den Regierungen stehe es aber frei, eigene Bedingungen zu formulieren. So hat die französische Regierung etwa die Rettung von Air France an die Aufgabe bestimmter Inlandsstrecken geknüpft.

Mehr: Bund will angeblich bald Anteil an Netzbetreiber Tennet kaufen.