Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.917,28
    -171,42 (-0,95%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.939,01
    -50,87 (-1,02%)
     
  • Dow Jones 30

    37.978,17
    -482,75 (-1,26%)
     
  • Gold

    2.339,90
    +1,50 (+0,06%)
     
  • EUR/USD

    1,0737
    +0,0036 (+0,33%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.079,94
    -340,95 (-0,56%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.396,35
    +13,78 (+1,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,55
    -0,26 (-0,31%)
     
  • MDAX

    26.043,18
    -302,89 (-1,15%)
     
  • TecDAX

    3.266,76
    -32,84 (-1,00%)
     
  • SDAX

    13.995,77
    -211,86 (-1,49%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.078,86
    +38,48 (+0,48%)
     
  • CAC 40

    8.016,65
    -75,21 (-0,93%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.522,05
    -190,69 (-1,21%)
     

EU-Kommission schickt Zahlungsaufforderung über 69 Millionen an Polen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Streit um den Rechtsstaat in Polen hat die EU-Kommission eine Zahlungsaufforderung über 69 Millionen Euro nach Warschau geschickt. Wie ein Sprecher der Behörde am Donnerstag sagte, wurde das Schreiben am Vortag verschickt. Hintergrund ist, dass das Land eine EuGH-Anordnung zur polnischen Justizreform nicht umsetzt.

Allerdings ist Polen einer anderen Zahlungsaufforderung schon nicht nachgekommen. Dabei geht es um eine EuGH-Anordnung in Zusammenhang mit dem Braunkohle-Abbau im Tagebau Turow an der Grenze zu Sachsen. Die EU-Kommission hatte deshalb angekündigt, in einem einmaligen Vorgang für Polen vorgesehene EU-Mittel einzubehalten und die Strafe so auszugleichen. Auch in diesem Fall geht es um Dutzende Millionen Euro.

Doch die Höhe Strafe steigt mit jedem Tag: Im Turow-Fall hatte der EuGH ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 500 000 Euro verhängt, mit Blick auf das polnische Justizsystem von einer Million Euro täglich. Nach Angaben aus der EU-Kommission gab es noch nie einen Fall, in dem ein Mitgliedstaat vom EuGH verhängte Strafen nicht gezahlt hat. Zahlungen wie diese fließen in den EU-Haushalt.

Polen hat nun 60 Tage Zeit, auf die neue Zahlungsaufforderung zu antworten. Geschieht dies nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission, wird diese die Strafe wie im Turow-Fall über Zahlungen an Polen aus dem EU-Haushalt ausgleichen.