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EU-Kommission rügt Deutschland für nachlässige Geldwäschebekämpfung

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland verstößt nach Ansicht der EU-Kommission wegen einer nachlässigen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde habe daher ein sogenanntes Aufforderungsschreiben an Deutschland verschickt, weil es eine Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht korrekt umgesetzt habe, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Damit hat sie den ersten von fünf formellen Schritten innerhalb eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, an dessen Ende auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen kann.

Neben Deutschland sind auch Portugal und Rumänien angeschrieben worden. Konkret geht es etwa darum, dass ein vernünftiger Informationsaustausch mit zentralen Meldestellen gewährleistet werden solle. Die EU-Kommission betont, dass Lücken in der Gesetzgebung eines EU-Landes Auswirkungen auf die gesamte Union hätten.

Die angeschriebenen Länder haben nun zwei Monate Zeit für eine Antwort. Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.